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Neusäß: Grausiger Mord in Neusäß: Kommt der Täter früher frei?

Neusäß

Grausiger Mord in Neusäß: Kommt der Täter früher frei?

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    Das  Landgericht Augsburg hatte einen 34-Jährigen wegen eines Mordes in Täfertingen zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Nun muss der Fall neu verhandelt werden.
    Das Landgericht Augsburg hatte einen 34-Jährigen wegen eines Mordes in Täfertingen zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Nun muss der Fall neu verhandelt werden. Foto: Stefan Puchner, dpa (Archiv)

    Der Mord an einem polnischen Bauarbeiter durch einen Kollegen und Landsmann muss vor dem Augsburger Landgericht erneut verhandelt werden. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Damit gibt der BGH zumindest in Teilen dem Bemühen der Verteidigung recht, die gegen das Urteil der 8. Strafkammer vom Februar 2020 Revision eingelegt hatte.

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