Ist das Klimacamp auf dem Fischmarkt neben dem Rathaus eine vom Grundgesetz geschützte Versammlung oder nicht? Darum wird mehr oder weniger seit dem Bezug der Klimaaktivisten ihres Camps im Juli 2020 in Augsburg diskutiert. Das Verwaltungsgericht Augsburg urteilte im vergangenen Herbst, dass es sich dabei um eine Versammlung handle. Die Stadt hatte einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat am Mittwoch die Berufung gegen das Augsburger Urteil in Sachen Klimacamp mit dem Hinweis auf "besonders rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache zugelassen.
Augsburg