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Kommentar: Wer den Test verweigert, gilt als Schulschwänzer - gut so

Kommentar

Wer den Test verweigert, gilt als Schulschwänzer - gut so

Sarah Ritschel
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    Kinder müssen sich im Klassenzimmer bis zu dreimal die Woche testen.
    Kinder müssen sich im Klassenzimmer bis zu dreimal die Woche testen. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Wenn in den vergangenen Jahren die Rede davon war, dass Familien die Schulpflicht verletzen, dann ging es meistens um Mütter und Väter, die mit ihrem Kind schon vor Ferienstart in den Urlaub fliegen wollten. Das ist zwar richtig unfair gegenüber anderen Familien, liest sich aber harmlos im Vergleich zu den Verstößen, die Bayerns Schulen in Corona-Zeiten drohen. Denn so wie die Früh-Urlauber gelten jetzt auch Testverweigernde als Schulschwänzer und können mit Geldstrafen belegt werden. Inwiefern das rechtlich Bestand hat, muss sich zeigen, aber ohne dieses Durchgreifen geht es nicht mehr.

    Nur ein kleiner Teil der Schüler lehnt Corona-Maßnahmen ab

    Nur eine sehr kleine Minderheit der Schülerinnen und Schüler lehnt sich gegen die Corona-Maßnahmen auf. Zuletzt nahmen rund 0,25 Prozent aufgrund einer Befreiung, Beurlaubung oder eben fehlender Testbereitschaft nicht am Präsenzunterricht teil. Das sind etwas mehr als 4000 von 1,65 Millionen insgesamt. Und bei weitem nicht alle diese Kinder und Eltern leugnen die Gefahr durch Corona.

    Dennoch werden die Schulämter immer wieder zu Verdachtsfällen eines schulfremden Unterrichts gerufen, eine illegale Schule in Oberbayern konnte unbemerkt aufgebaut werden und Verschwörungsgläubige organisieren sich zunehmend in den sozialen Medien. Wer die staatlichen Maßnahmen ablehnte, konnte sich bislang leicht der Kontrolle entziehen. Jetzt bekommen Schulen und Behörden eine Handhabe. Nicht alle überzeugten Test- und Maskengegner werden sich durch Bußgelder umstimmen lassen. Aber man sollte es ihnen so schwer wie möglich machen, sich in ihre Parallelwelt zurückzuziehen.

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