Vor 120 Jahren gab es in Deutschland gerade einmal 30 unterschiedliche Verkehrsordnungen. Reichte allemal. Schließlich waren damals lediglich 4700 Autofahrer registriert. Doch auch damals schon war das Tempolimit einer der wichtigsten Punkte. Autofahrer in Hessen durften beispielsweise nicht schneller fahren als ein „mäßig trabendes Pferd“, was etwa 15 Stundenkilometern entsprach. Die Zeiten sind vorbei und heute traben keine Pferdchen mehr über die Straße, sondern warten unter der Motorhaube darauf, endlich losgelassen zu werden.
Kommentar