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Wikileaks-Gründer: Julian Assange darf Berufung gegen seine Auslieferung in die USA einlegen

Wikileaks-Gründer

Julian Assange darf Berufung gegen seine Auslieferung in die USA einlegen

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    Die USA fordern eine Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange.
    Die USA fordern eine Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange. Foto: Dominic Lipinski, PA Wire/dpa

    „Befreit Julian Assange“, rufen Demonstranten vor dem historischen Gerichtsgebäude im Londoner Zentrum, als sich seine Partnerin Stella Moris vor den Kameras positioniert, um das Ergebnis der Verhandlung vor dem Obersten Gericht zu verkünden. In den Händen halten sie Plakate mit dem ikonischen Antlitz des wohl berühmtesten Gefangenen der Welt, darauf steht: „Free speech is not a crime”, “Freie Meinungsäußerung ist keine Straftat”.

    Stella Moris mit ihren und Assanges Kindern Gabriel (r) und Max.
    Stella Moris mit ihren und Assanges Kindern Gabriel (r) und Max. Foto: Jonathan Brady, dpa (Archivbild)

    Seiner Unterstützer konnten sich gestern erhört fühlen. Der Wikileaks-Gründer darf im Rechtsstreit um seine Auslieferung in die USA Berufung einlegen. Damit geht das juristische Tauziehen mit den USA vor dem höchsten britischen Gericht, dem Supreme Court, weiter. „Das ist, was wir heute erreichen wollten”, sagte Moris sichtlich erleichtert in die Mikrofone der zahlreichen Journalisten. Sie fügte hinzu: „Unser Kampf geht weiter, bis Julian frei ist.“

    Julian Assange drohen 175 Jahre Gefängnis

    Washington begründet die Forderung nach der Auslieferung des 50-Jährigen mit dem US-Spionagegesetz. Der Vorwurf: Assange habe gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheime Informationen zu Militäraktionen im Irak und Afghanistan veröffentlicht, darunter das Video mit dem Titel „Collateral Murder“. Es zeigt die Soldaten eines Kampfhubschraubers, die während eines Einsatzes in Bagdad Zivilisten töteten. Diese Veröffentlichungen auf der Wikileaks-Plattform machten Assange 2010 schlagartig berühmt, sie sind aber auch dafür verantwortlich, dass ihm in den USA bis zu 175 Jahre Haft drohen.

    Nun geht der Fall Assange in die nächste Runde. Zu Beginn des vergangenen Jahres hatte ein britisches Gericht seine Auslieferung in die Vereinigten Staaten untersagt – aufgrund seines psychischen und gesundheitlichen Zustands und wegen den zu erwartenden Haftbedingungen. Dagegen legte Washington Berufung ein – mit Erfolg, wie sich im vergangenen Dezember zeigte.

    Julian Assange hält sich seit 2012 im Vereinigten Königreich auf

    Die von den USA in der Zwischenzeit gegebenen Zusicherungen seien ausreichend, um die Sorgen um Assanges Gesundheit auszuräumen, hieß es damals von Seiten des Berufungsgerichts. Daraufhin wurde der Fall an das erstinstanzliche Gericht zurückgegeben. Dieses entschied gestern, dass die strittige Rechtsfrage nun von dem höchsten Gericht in Großbritannien, dem Supreme Court, erneut geprüft werden solle. Sollte der Berufungsantrag abgelehnt werden, bedeute das noch nicht das Ende des Rechtsstreits, betonen Experten. Die Entscheidung würde dann zunächst bei der britischen Innenministerin Priti Patel liegen.

    Assanges Auslieferung in die USA wird sich damit zwar weiter verzögern, in Haft ist bleibt er aber dennoch. Für seine Unterstützer ist die Entscheidung des Gerichts damit nur ein Teilerfolg: „Vergessen wir nicht, dass Julian weiter leidet, solange dieser Fall nicht eingestellt wird, solange Julian nicht befreit wird”, sagte seine Partnerin Stella Moris gestern. Um sich der Auslieferung in die USA zu entziehen, hält sich Assange schon seit 2012 im Vereinigten Königreich auf.

    Seit über zwei Jahren ist er in dem Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh im Südosten der Hauptstadt untergebracht. Zuvor gewährte ihm die ecuadorianische Botschaft in London Zuflucht, bis er dieser infolge eines Machtwechsels in dem südamerikanischen Staat verwiesen wurde. Die Bilder von britischen Polizisten, die Assange damals festnahmen und aus der Botschaft trugen, gingen im April 2019 um die Welt. Schon damals betonten die Unterstützer, dass es um die körperliche und psychische Gesundheit des Aktivisten nicht gut stehe.

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