Parken auf dem Gehsteig ist, insofern keine besondere Genehmigung vorliegt, nicht erlaubt. Daran ist per se nicht zu rütteln. Und dennoch ist der Ärger der Anwohnerinnen und Anwohner in der Kleiststraße in Lechhausen nachvollziehbar. Da viele von ihnen weder Stellplatz noch Garage haben, parken sie in dem Wohngebiet an der Straße. Diese ist recht schmal, im Gegensatz zu den großzügig breit angelegten Gehsteigen. Vor Ort sagt einem allein der gesunde Menschenverstand, dass das Parken halb auf dem Bürgersteig - halb auf der Straße - unter diesen Umständen am sinnvollsten ist. So bleibt für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer genügend Platz. Laut den Anwohnenden ging das auch jahrzehntelang gut. Umso verständlicher die Aufregung, dass es plötzlich teure Knöllchen hagelt. Nach den Buchstaben der Straßenverkehrsordnung ist der Ordnungsbehörde nichts vorzuwerfen. Doch Bürgernähe geht anders.
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