Ungeimpfte dürfen in Baden-Württemberg vorerst wieder mit einem aktuellen Test shoppen gehen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim kippte die 2G-Regel für den Einzelhandel am Dienstag. Das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig, teilte der VGH mit. Die darin vorgesehene 2G-Regel werde mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt. Damit gilt für den Einzelhandel vorläufig, dass neben Geimpften und Genesenen auch wieder Menschen mit aktuellem Test (3G) in Läden einkaufen dürfen.
Ulm/Neu-Ulm