Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Kommentar: Bayerisches Verfassungsschutzgesetz: Die Grundrechte wurden zu wenig beachtet

Kommentar

Bayerisches Verfassungsschutzgesetz: Die Grundrechte wurden zu wenig beachtet

    • |
    Wo liegen die Bereiche der Polizei und wo beginnt die Arbeit des Verfassungsschutz? Mit Bayerns Verfassungsschutzgesetz wurden die Grenzen schwammig.
    Wo liegen die Bereiche der Polizei und wo beginnt die Arbeit des Verfassungsschutz? Mit Bayerns Verfassungsschutzgesetz wurden die Grenzen schwammig. Foto: Paul Zinken, dpa

    Selbstverständlich ist das Karlsruher Urteil eine Niederlage für die CSU und ihren Innenminister. Wer die Verfassung schützen will, der muss die Grundsätze der Verfassung beachten. Das haben die Verfassungsrichter der CSU ins Stammbuch geschrieben. Die damals in Bayern noch allein regierende Partei hat es sich offenkundig zu einfach gemacht und sich etwas zu locker über Einwände und Kritik hinweggesetzt.

    Verfassungsschutzgesetz: Diese Grundrechte sind wichtig

    Grundrechte wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Unverletzlichkeit der Wohnung oder das Fernmeldegeheimnis wurden ganz offensichtlich zu wenig beachtet, ebenso der Sinn des Trennungsgebots zwischen Polizei und Verfassungsschutz. Die Polizei ist für Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zuständig, der Verfassungsschutz für die Sammlung und Auswertung von Informationen. Mit dem neuen Gesetz wurde diese Grenze schwammig.

    Trotz all dieser Kritik aber sollte der CSU und dem Innenminister keine Willkür vorgeworfen werden. Das Motiv für die Gesetzesnovelle war – insbesondere nach der Mordserie der rechtsextremen Terrorgruppe NSU – eine effektivere Bekämpfung politisch motivierter Straftaten. Es ging darum, Mängel in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden zu beseitigen.

    Das Urteil der Verfassungsrichter sollte jetzt zum Anlass genommen werden, neu darüber nachzudenken, wie mit klaren Regeln eine Balance zwischen den Bedürfnissen nach Sicherheit und Freiheit hergestellt werden kann.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden