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Energie: Energiesparvorgaben treten in Kraft – eine Frage bleibt offen

Energie

Energiesparvorgaben treten in Kraft – eine Frage bleibt offen

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    Werbetafeln sollen ab sofort zwischen 22 Uhr und 16 Uhr abgeschaltet werden. Das ist ein Teil der neuen Energiesparvorgaben.
    Werbetafeln sollen ab sofort zwischen 22 Uhr und 16 Uhr abgeschaltet werden. Das ist ein Teil der neuen Energiesparvorgaben. Foto: Christoph Soeder, dpa

    Aus Sorge um mögliche Energie-Engpässe dreht die Regierung auch an kleinen Schrauben: Mit dem 1. September ist eine Reihe von Energiesparvorgaben in Kraft getreten, die den Verbrauch im nächsten halben Jahr drücken sollen. Es handle sich um eine „Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern“, heißt es im Text der Verordnung, den das Kabinett in der vergangenen Woche beschlossen hat. „Jede eingesparte Kilowattstunde hilft ein Stück weit aus der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen heraus.“ Zusammen mit weiteren Vorgaben, die vom 1. Oktober an gelten, soll laut Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) der Gasverbrauch ungefähr im Umfang von zwei bis zweieinhalb Prozent gesenkt werden. Folgende Regeln gelten im Detail:

    Für öffentliche Gebäude gilt: Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume werden nicht mehr geheizt – außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe. Öffentliche Gebäude werden nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt bei körperlich leichter und überwiegend sitzender Tätigkeit. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur laut Ministerium bei 20 Grad. Für Arbeitsräume, in denen Menschen leichte Tätigkeiten „überwiegend im Stehen oder Gehen“ verrichten oder mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit, gilt eine Obergrenze von 18 Grad, für mittelschwere Tätigkeiten überwiegend im Stehen oder Gehen sind es 16 Grad und für körperlich schwere Tätigkeiten 12 Grad. Ausnahme: Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen gilt die neue Regelung nicht. Boiler und Durchlauferhitzer dürfen nicht mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden, es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben. Außerdem wird die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen ausgeschaltet. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.

    • Für öffentliche Gebäude gilt: Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume werden nicht mehr geheizt – außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe. Öffentliche Gebäude werden nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt bei körperlich leichter und überwiegend sitzender Tätigkeit. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur laut Ministerium bei 20 Grad. Für Arbeitsräume, in denen Menschen leichte Tätigkeiten „überwiegend im Stehen oder Gehen“ verrichten oder mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit, gilt eine Obergrenze von 18 Grad, für mittelschwere Tätigkeiten überwiegend im Stehen oder Gehen sind es 16 Grad und für körperlich schwere Tätigkeiten 12 Grad. Ausnahme: Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen gilt die neue Regelung nicht. Boiler und Durchlauferhitzer dürfen nicht mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden, es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben. Außerdem wird die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen ausgeschaltet. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.
    • Für Arbeitsstätten in der privaten Wirtschaft gilt: Die Verordnung schreibt nicht vor, dass zum Beispiel in Büros die Raumtemperaturen verringert werden müssen. Es werde aber ermöglicht, dass Arbeitgeber auch im gewerblichen Bereich rechtssicher weniger heizen dürfen und Gelegenheit haben, dem Beispiel der öffentlichen Hand zu folgen. Dies sei Grundlage für Selbstverpflichtungen von Betrieben und betrieblichen Vereinbarungen zur Energieeinsparung.

    Mit den neuen Vorgaben soll Energie gespart werden

    • Für den privaten Bereich beziehungsweise Gewerbe gilt: Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen, werden vorübergehend ausgesetzt. Private Pools, ob drinnen oder draußen, dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden. Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude müssen ihre Kunden beziehungsweise Mieter frühzeitig informieren – über den erwarteten Energieverbrauch, dessen Kosten und Einsparmöglichkeiten. Das soll spätestens zum Beginn der Heizsaison passieren. Beleuchtete Werbeanlagen – Schaufenster sind davon nicht betroffen – werden von 22 Uhr abends bis 16 Uhr am Folgetag ausgeschaltet. Vorausgesetzt, die Beleuchtung ist nicht zur Verkehrssicherheit nötig wie etwa an Bahnunterführungen. Ladentüren oder sonstige „Eingangssysteme“ zu beheizten Geschäftsräumen im Einzelhandel dürfen nicht mehr dauerhaft offen stehen – außer das ist für das Offenhalten eines Fluchtwegs erforderlich.

    Noch ist unklar, wie die Vorgaben kontrolliert werden sollen

    Kontrolle: Ob und wie Städte und Kommunen die Regeln kontrollieren sollen, ist weiter unklar. „Das ist in der Verordnung nicht geregelt“, sagt Susanne Flügel, Pressesprecherin der Stadt Landsberg am Lech. So beurteilen es auch andere Städte und Kommunen. „Nachdem bisher keine konkreten gesetzlichen Vorschriften ergangen sind, ergibt sich nach derzeitigem Stand keine Zuständigkeit des Ordnungsamts“, teilt eine Sprecherin der Stadt Donauwörth mit. Vorerst wird also lediglich an die Verantwortung der Bürger appelliert.

    • Kontrolle: Ob und wie Städte und Kommunen die Regeln kontrollieren sollen, ist weiter unklar. „Das ist in der Verordnung nicht geregelt“, sagt Susanne Flügel, Pressesprecherin der Stadt Landsberg am Lech. So beurteilen es auch andere Städte und Kommunen. „Nachdem bisher keine konkreten gesetzlichen Vorschriften ergangen sind, ergibt sich nach derzeitigem Stand keine Zuständigkeit des Ordnungsamts“, teilt eine Sprecherin der Stadt Donauwörth mit. Vorerst wird also lediglich an die Verantwortung der Bürger appelliert.

    Der bayerische Handelsverband äußerte sich positiv zu den Vorgaben. „Wir leisten unseren Beitrag“, sagte Sprecher Bernd Ohlmann. Anders als bei den Corona-Maßnahmen hätten Händlerinnen und Händler Verständnis und fänden die neuen Regelungen gut. Viele hätten auch vorher schon Strom gespart, sagt Ohlmann. Kritisch sei nur die Regel, Ladentüren verschlossen zu halten. Die Kundschaft könnte dadurch fälschlicherweise denken, das Geschäft sei geschlossen. Der Verband hat deshalb eine Kampagne entworfen. Plakate mit der Aufschrift „Tür zu, Geschäft offen“, sollen dem entgegenwirken. (dpa, kimi)

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