"Impfen macht frei": Ist das Antisemitismus oder freie Meinungsäußerung?
Plus Ein 60-Jähriger aus dem Landkreis postet ein Bild vom Auschwitz-Tor mit dem Text "Impfen macht frei". Warum er einen Strafbefehl nicht akzeptiert.
Eine Karikatur vom Eingangstor des Konzentrationslagers Auschwitz hat ein 60-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis in einer Facebook-Gruppe gepostet. In Anlehnung an das ursprüngliche "Arbeit macht frei", mit dem die Nazis das Tor versehen hatten, lautete sein Text "Impfen macht frei". Auf einem zweiten Foto, das der Mann ebenfalls in der Gruppe postete, ist ein Davidstern zu sehen mit dem Wort "unvaccinated", also "ungeimpft". Wegen Volksverhetzung erhielt er einen Strafbefehl über 2400 Euro (60 Tagessätze zu je 40 Euro). Weil er gegen den Einspruch einlegte, kam es nun zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Aichach.
Verteidiger: 60-Jähriger "hat kein antisemitisches Gedankengut"
Verteidiger Clemens Sandmeier bestätigte: Die Fotos habe sein Mandant in die Facebook-Gruppe eingestellt. Die Gruppe habe über die Corona-Impfkampagne diskutiert. Mit seinem Beitrag habe der 60-Jährige auf provokative Art und Weise die Bevölkerung erreichen und die Auffassung vermitteln wollen, dass sie im Fall der Nichtteilnahme an der Impfung Repressalien ausgesetzt sein werde. Der Anwalt betonte: "Mein Mandant hat kein antisemitisches Gedankengut und ihm war bewusst, dass die Impfung in keinem Zusammenhang mit der Judenverfolgung steht."
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Die Diskussion ist geschlossen.
Die AA schreibt dies allem Ernstes?
"Karikatur vom Eingangstor des Konzentrationslagers Auschwitz"
und
"Ist das Antisemitismus oder freie Meinungsäußerung?"
Die AA stellt wenigstens die Frage noch:
"Ist das Antisemitismus oder freie Meinungsäußerung?"
Kunst und Satire sollten alles dürfen, nur faschistoide Systeme erlauben die Kunstfreiheit nicht.
Ausserdem ist auf der Karikatur nicht das Tor von Auschwitz dargestellt.
viel eher das Tor eines Quarantäne-oder gar-Impf-Verweigerer-Lagers. Daß der 'Impfen macht frei'-Schriftzug über dem Tor gewisse Assoziationen zum KZ-Schriftzug provozieren mag, wie es ja auch der Ausspruch von Söder "Impfen schafft Freiheit" ermöglicht, (wodurch der Angeklagte überhaupt erst motiviert wurde, die Karikatur weiterzuleiten), rechtfertigt nicht den Vorwurf der Relativierung der NS-Verbrechen, und schon gar nicht, wie von der Augsburger Staatsanwaltschaft vorgetragen, die Anklage wegen Antisemitismus.
Die Frage ist, angesichts der momentanen skandalösen Vorgänge, die Diskriminierung von Menschen betreffend, die sich nicht diesem Impfexperiment unterziehen wollen, wer hier relativiert.