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Aichach
29.11.2016

Prozess: Dürfen Lehrer ihre Schüler einsperren?

Wenn Kinder das Klassenzimmer verlassen wollen, sind den Lehrern oft die Hände gebunden.
Foto: Arno Burgi/Symbol (dpa)

Eine Pädagogin schloss in Aichach ein neunjähriges Kind minutenlang in einen Raum ein. Am Dienstag stand sie deshalb wegen Freiheitsberaubung vor Gericht.

Der Neunjährige will früher von der Schule nach Hause. Er will, dass seine Mama ihn abholt. Die Lehrer erreichen sie telefonisch nicht auf Anhieb. Der Bub, der auf eine Förderschule in Aichach geht, wird massiver: Er kündigt an, selbst nach Hause zu gehen. Das aber will die Lehrerin nicht. Sie hat Sorge, dass ihm etwas passiert. Deshalb ruft sie weiter bei der Mutter an. Damit ihr der Bub währenddessen nicht entwischt, bringt sie ihn in einen Gruppenraum neben ihrem Klassenzimmer, schließt die Zwischentür ab und schaut später noch einmal nach ihm. Zehn, höchstens 15 Minuten bleibt er dort, rekonstruiert der Richter später.

Minuten, die der Lehrerin eine Anklage wegen Freiheitsberaubung und fahrlässiger Körperverletzung im Amt einbringen. Gestern steht sie vor dem Jugendgericht Aichach. In ihrer Aussage klingt durch, dass der Schüler an jenem Tag im Juni 2015 widerspenstig ist. Eine Kollegin wendet sich deshalb, wie vereinbart, an die angeklagte Klassenlehrerin. Die ist im Zwiespalt: Sie ruft weiter bei der Mutter an, will aber verhindern, dass der Bub in dieser Zeit wegläuft. „Ich habe versucht, beruhigend auf ihn einzuwirken.“ Dass die Mutter bereits aus anderen Gründen an der Schule ist, erfährt sie erst einige Minuten später.

Die Mutter kämpfte vor Gericht mit den Tränen

Die Mutter kämpft vor Gericht mit den Tränen: „Mein Sohn hockte auf dem Boden wie ein Häufchen Elend. Er hatte sich übergeben.“ Seit damals schlafe ihr Sohn nicht mehr alleine im Kinderzimmer. Sie müsse sich zu ihm ins Bett legen.

Richter Axel Hellriegel spricht mit dem Neunjährigen – die Lehrerin verlässt den Saal in dieser Zeit auf Bitte der Mutter hin. Der Bub erzählt, er habe in dem Nebenraum Angst gehabt. Der Richter hakt vorsichtig nach: Er sei doch schon öfter dort gewesen. „Ja, wenn es Streit gab“, sagt der Bub. Die Mutter bestätigt, dass die Lehrerin ihn öfter in den Raum brachte, wenn er den Unterricht störte. „Aber da war die Zwischentüre offen“, sagt sie.

Klassenzimmer und Nebenraum liegen im Erdgeschoss. Während das Kind damals auf die Rückkehr der Lehrerin wartet, öffnet es die fast bis zum Boden reichenden Fenster zum Pausenhof, um mit Freunden zu reden, bleibt aber drinnen. Da der Bub den Raum also hätte verlassen können, müssen Staatsanwältin Beate Morhart und Verteidiger Michael Reinhart gar nicht mehr plädieren. Richter Hellriegel spricht die Lehrerin frei. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.

Könnte so ein Fall nicht besser an der Schule als vor dem Strafgericht geklärt werden? Der Richter verweist auf das Gesetz. Das sehe nun einmal den Tatbestand der Freiheitsberaubung vor. Als Disziplinierungsmaßnahme sei es nicht erlaubt, einen Schüler einzusperren. Bestehe die Gefahr, dass er weglaufe, sei die Sache komplizierter. Strafrechtlich gebe es dazu kein Urteil. Der Richter sagt: „Die Lehrer werden da schon ein bisschen allein gelassen.“ An der Schule habe es offenbar keine klare Anweisung gegeben.

Dazu gehen die Ansichten auseinander. Laut Lehrerin traf die Schule erst danach eine Regelung. Die Schulleiterin stellt das anders dar: Sie habe der Lehrerin sofort nach dem Vorfall gesagt, „dass Einsperren nicht geht“. Arbeitsrechtliche Folgen habe es für die Lehrerin zwar nicht gehabt. Doch es gebe „eine klare Absprache mit den Eltern“, Kinder in solchen Fällen laufen zu lassen und das Sekretariat zu verständigen. Anlass sei ein Vorfall von 2015, bei dem eine Lehrerin einen Schüler festhielt und verletzt wurde.

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Die Diskussion ist geschlossen.

01.12.2016

Ich finde es schon interessant, dass ein Schulkind einfach mal sagen kann, dass es jetzt nach Hause will. Da steht kein Wort davon, dass das Kind krank gewesen wäre. Es wollte nur früher von der Schule heim.

Es drohte an, selbst zu gehen.Festhalten darf man es nicht. Wie, bitte, soll eine Schule in einem solchen Fall verfahren?

Muss der Unterricht ausfallen, damit sich die Lehrerin neben das Kind setzen und auf es aufpassen kann? Was wenn es trotzdem gehen will?

Was wenn die Lehrerin, die es nicht Festhalten darf, es gehen lässt und es passiert diesem etwas?

Vor Gericht ist man ja immer nur im Nachhinein schlau(er) .

Wie man heute mit Lehrern umgeht ist schlimm.

Und die Eltern scheinen die Kinder noch gegen diese aufzuhetzen.

Da haben sie schon schwierige Kinder und dann machen sie den Erziehern das Leben noch extra schwer.

Die Geschichte mit dem armen Kind, das ein Häufchen Elend gewesen sei, klingt wenig glaubwürdig, so massiv wie es vorher aufgetreten ist

Allenfalls war es die Wut darüber, seinen Kopf nicht durchgesetzt haben zu können. Und dann macht die Mutter alle pädogischen Bemühungen wieder zunichte. Der arme Kleine..

30.11.2016

Ironie ein: Man könnte auch die Eltern der Schüler verklagen die mit ihm gesprochen haben. Wahrscheinlich haben sie ihm Horrorgeschichten erzählt oder ein Horrorvideo auf dem Handy gezeigt von dem er sich übergeben mußte. Ironie aus.
Starke Eltern - starke Kinder,
schwache Eltern - schwache Kinder.

Wenn es eine klare Absprache mit den Eltern gab, wieso wußte die Lehrerin nichts davon?
Sie hat meiner Ansicht nach richtig gehandelt.
So eine Schulleiterin gehört entfernt.

30.11.2016

Bedauernswerte Lehrer, die mit Personen zu tun haben, die sie wegen einer solch konstruiert erscheinenden Freiheitsberaubung vor Gericht zerren.

30.11.2016

Bedauernswerte Lehrerschaft mit solch einer Schulleitung im Rücken