Kurz, aber teuer war der Besuch eines Anzeigenvertreters aus Nordrhein-Westfalen in zwei Modegeschäften im nördlichen Landkreis vor drei Jahren. Während die beiden Inhaberinnen dachten, sie würden ihre Firmendaten für eine Gemeindetafel bestätigen, unterschrieben sie in Wirklichkeit einen Anzeigenvertrag. Gegen einen Strafbefehl über 5200 Euro (130 Tagessätze zu je 40 Euro) wegen Urkundenfälschung legte der Vertreter Einspruch ein. Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Aichach ließ er sich kürzlich durch seinen Anwalt vertreten.
Aichach