Eine feuchtfröhliche Geburtstagsfeier vor rund zwei Jahren in einer Diskothek in Pöttmes hatte für einen 21-Jährigen aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ein Nachspiel. Zuerst musste er im Oktober vergangenen Jahres als Zeuge vor Gericht gegen das Geburtstagskind aussagen, das unter anderem wegen fahrlässiger Trunkenheit angeklagt war. Nun stand er selbst vor Gericht. Der Vorwurf: Er soll als Zeuge falsch ausgesagt haben, um seinen Freund vor einer Verurteilung zu bewahren. Ein Umstand spielte eine besondere Rolle.
Gut 1,4 Promille hatte der damals 20-jährige Freund, als die Polizei ihn vor rund zwei Jahren auf dem Parkplatz der Diskothek ansprach. Er hatte dort mit dem 21-Jährigen seinen Geburtstag gefeiert. Vorher waren die beiden schon aufgefallen, weil sie mit Sturmhauben in einem Auto ohne Kennzeichen unterwegs gewesen waren. Ein Zeuge hatte deshalb die Polizei gerufen, die das Auto schließlich auf dem Parkplatz der Disco entdeckte.
Aichach: Die Richterin tritt als Zeugin auf
Beide hatten in der Verhandlung vor dem Aichacher Amtsgericht ausgesagt, dass sie erst in der Diskothek Alkohol getrunken hätten. Die Richterin hatte ihre Zweifel, ob das stimmte, denn der 20-Jährige hatte gerade mal 40 Minuten Zeit, um den Alkoholpegel zu erreichen. So viel Zeit war zwischen dem Anruf des Zeugen und dem Aufgreifen des 20-Jährigen durch die Polizei auf dem Parkplatz vergangen. Die Richterin, die nun als Zeugin in dem Prozess wegen Falschaussage aussagte, erinnerte sich, dass die beiden damals gesagt hatten, in dieser Zeitspanne auch mehrmals zum Rauchen vor die Tür gegangen zu sein.
„Fünf bis sechs Becher harten Alkohol“ habe das Geburtstagskind laut Aussage des 21-Jährigen in der Diskothek getrunken, hatte sich damals die Staatsanwältin notiert. Auch sie trat jetzt als Zeugin vor Gericht auf und erinnerte sich: „Die Aussagen standen im Widerspruch mit sonstigen Erkenntnissen aus der Verhandlung.“
Gericht: Zeuge belastet den Berufssoldaten
Wie zum Beispiel der Analyse des Sachverständigen, die eine „länger andauernde und durchgehende Alkoholisierung“ des Geburtstagskindes ergeben hatte. Die damalige Aussage des 20-Jährigen, dass er vor der Fahrt nichts getrunken hatte und in der Disco dann Wodka, stimmte mit den Ergebnissen der Analyse nicht überein.
Der 20-Jährige war damals verwarnt worden und musste eine Geldauflage von 1500 Euro zahlen. Zu den elf Monaten, die der Führerschein schon eingezogen war, kamen weitere sechs Monate. In dem Verfahren gegen den 21-Jährigen sagte er als Zeuge aus und gab freimütig zu, vor der Fahrt in die Diskothek schon zwei Flaschen Wein getrunken zu haben. „Zu der Zeit war ich noch etwas wilder drauf.“
Aichach: Verteidigung will gegen das Urteil in Revision gehen
Der Angeklagte selbst äußerte sich nicht. Sein Verteidiger Florian Englert wies auf Unterschiede in den Protokollen der damaligen Verhandlung hin. „Mein Mandant sitzt hier, weil es im Verfahren Widersprüche gab, auf die im Hauptverfahren nicht hingewiesen wurde.“ Englert pochte auf die damalige Aussage des 21-Jährigen, dass er nicht wisse, wie viel sein Freund getrunken habe. Der Verteidiger sagte: „Bei einer Falschaussage muss man lügen wollen.“ Er forderte deshalb Freispruch.
Staatsanwältin Sabine Abt sah das anders. Für sie hatte sich der Vorwurf der Falschaussage und Strafvereitelung bestätigt. Sie forderte eine achtmonatige Bewährungsstrafe und 2000 Euro Geldauflage. Dem schloss sich auch Richter Walter Hell an. „Ich habe keinen Zweifel, dass Sie, als es gegen Ihren Kumpel ging, mit ihm zusammen gelogen haben.“ Hätte ihm die Richterin damals geglaubt, wäre der Freund freigesprochen worden. Erschwerend kam für Hell dazu, dass der Angeklagte kein Geständnis abgelegt hatte und „Einsicht sowieso nicht“ zeigte. Ein Umstand wog besonders schwer in den Augen des Richters: Der Angeklagte ist Berufssoldat und hatte an einem der Verhandlungstage gegen seinen Kumpel sogar in Uniform ausgesagt. Er habe als Soldat vor Gericht gelogen, hielt ihm Hell vor.
Verteidiger Englert kündigte an, gegen das Urteil vorzugehen: „Schauen wir mal, ob es die anderen Instanzen auch so sehen.“
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