Sie seien im Guten auseinandergegangen. Das hatten der Gastronom Hans Waltner und Festwirt Umberto Freiherr von Beck-Peccoz nach dem Aichacher Volksfest 2013 ganz offiziell versichert. Am Mittwoch nun ging es für die Beteiligten im Landgericht Augsburg weiter. Sie hatten um die Nebenkosten für den Festzeltbetrieb gestritten. Etwa 24 200 Euro wollte der Baron von dem Gastronomen haben, der wiederum hatte gut 2000 Euro von ihm gefordert. Was genau war vereinbart? Das Zivilgericht in Augsburg verkündete am Mittwoch das Urteil des Streits: Der Baron bekam recht. Ihm stehen laut Gericht die 24 200 Euro zu, die er von dem Gastronomen gefordert hatte. Der Baron muss hingegen kein Geld an Waltner abgeben.
Prozess