Brauereifest und Co. - Greifen Securitys bei Schlägereien zu hart durch?
Plus Bei Festen kommt es oft zu Schlägereien. Private Sicherheitsdienste schlichten. Eine Gratwanderung, die auch nach Ansicht von Veranstaltern nicht immer gelingt.
Schlägereien, Verletzte, gegenseitige Vorwürfe – auf größeren Festen, bei denen eine Menge Alkohol im Spiel ist, sind gewaltsame Zwischenfälle keine Seltenheit. Viele Veranstalter engagieren private Sicherheitsdienste, die in solchen Situationen eingreifen. Doch wie massiv darf das Eingreifen sein, um nicht selbst zur Straftat zu werden? Immer wieder werden auch am Aichacher Amtsgericht solche strittigen Fälle verhandelt.
Vor 20 Monaten beispielsweise verurteilte Richter Walter Hell einen damals 25-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe sowie einer Geldauflage von 2000 Euro. Der Mann hatte nach Überzeugung des Richters einen Gast auf dem Baarer Brauereifest aus dem Festzelt geführt und auf ihn eingeschlagen. Hell riet dem Angeklagten, sich zu überlegen, ob er für den Beruf des Security-Mitarbeiters geeignet sei. Der Mann hatte vor Gericht ausgesagt, der Gast sei aggressiv gewesen.
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