Vorneweg: In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. Eine Durchsuchung durch die Kriminalpolizei bedeutet nicht, dass eine Straftat vorliegt. Das gilt für jedes Ermittlungsverfahren und selbstverständlich auch für die Verantwortlichen des Aichacher AWO-Heims. Vorverurteilungen sind also nicht angebracht.
Aichach