Kann man sich innerhalb von 40 Minuten mit Wodka-Red-Bull einen Alkoholpegel von mindestens 1,46 Promille antrinken? Um diese Frage ging es jetzt vor dem Jugendgericht am Aichacher Amtsgericht. Ein 20-Jähriger aus dem Nachbarlandkreis Neuburg-Schrobenhausen war von der Polizei auf dem Parkplatz einer Diskothek in Pöttmes aufgegriffen worden. Dort hatte er mit seinem 21-jährigen Kumpel feuchtfröhlich seinen Geburtstag gefeiert.
Vorher waren beide schon aufgefallen, weil sie mit Sturmhauben in einem Auto ohne Kennzeichen unterwegs waren. Ein Zeuge hatte deshalb die Polizei gerufen. Der 20-jährige Fahrer war wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und Kennzeichenmissbrauch angeklagt.
Der Angeklagte selbst wollte sich nicht äußern. „Das ist schon über ein Jahr her. Ich weiß das nicht mehr“, sagte er und ließ seinen Verteidiger Tobias Nachbichler eine Erklärung abgeben. Für den fiel der Einfall seines Mandanten, bei einem Zwischenstopp an einer Tankstelle in Pöttmes die Kennzeichen an seinem Auto abzuschrauben und Sturmhauben überzuziehen, in die Kategorie jugendlicher Leichtsinn.
Den Wert von rund 1,46 Promille, den die Polizei bei seinem Mandanten in den Morgenstunden feststellte, erklärte der Verteidiger so: „Sechs bis neun Wodka Red Bull hat er relativ flott und zügig getrunken.“ Hier hatte Jugendrichterin Eva-Maria Grosse ihre Zweifel. Der Angeklagte hätte nämlich gerade mal rund 40 Minuten Zeit gehabt, um diesen Wert zu erreichen. So viel Zeit war zwischen dem Anruf des Zeugen und dem Aufgreifen des 20-Jährigen durch die Polizei auf dem Parkplatz vergangen.
Die Beamten nahmen Alkoholgeruch bei dem Angeklagten wahr. Darauf angesprochen habe er gesagt, dass er erst in der Disco getrunken habe, so die Polizisten. Den Beamten erschien das aufgrund des hohen Promillewertes relativ unwahrscheinlich. Auch die Erklärung des 20-Jährigen, dass er schon ein paar Stunden in der Disco sei, nahmen ihm die Beamten nicht ab. Der Motor des Autos war noch warm. Davon abgesehen fehlten den Beamten bei dieser Version drei Stunden.
Die Version von „schon ein oder zwei Stunden in der Disco gewesen“ erzählte auch der 21-jährige Beifahrer vor Gericht. Laut seiner Aussage haben sich beide ganz schön die Kante gegeben. Jugendrichterin Grosse glaubte ihm nur einen einzigen Punkt in seiner Aussage: Als der Beifahrer sagte, dass der 20-Jährige schon vorgeglüht hätte, bevor er ihn abholte. Auch für Staatsanwältin Katharina Kramer passte bei der Aussage des Beifahrers „hinten und vorne nichts“. Sie will ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage gegen den 21-Jährigen einleiten.
Kramer hatte keinen Zweifel, dass die Zeitangaben der Polizei stimmten. Eine extra vom Gericht in Auftrag gegebene Analyse eines Sachverständigen belegte, dass der Angeklagte an dem Tag über einen längeren Zeitraum und nicht nur Wodka getrunken hatte.
Verteidiger Nachbichler zweifelte das an. Er war der Überzeugung, dass sein Mandant auf jeden Fall unter 1,1 Promille und außerdem keine Ausfallerscheinungen hatte. Die erhöhten Werte führte er auf Obst, Salat oder Verdauungsprobleme zurück. Im Fall des Kennzeichenmissbrauchs müsse man berücksichtigen, dass der Führerschein seines Mandanten schon seit elf Monaten eingezogen sei. „Damit ist er schon bestraft genug.“
Die Staatsanwältin sah das anders. Sie forderte zwei Freizeitarreste, eine Geldauflage in Höhe von 800 Euro sowie weitere neun Monate Führerscheinsperre. Der Argumentation von Kramer schloss sich auch die Jugendrichterin an. Sie verwarnte den Angeklagten. Er muss eine Geldauflage von 1500 Euro zahlen und weitere sechs Monate auf den Führerschein warten.