Es hätte nicht viel gefehlt, dann wäre im Mai 2018 ein Bewohner einer Aichacher Asylunterkunft gestorben. Ein Mitbewohner hatte ihn nach Überzeugung der achten Strafkammer des Landgerichts Augsburg mit einem Küchenmesser attackiert und lebensgefährlich verletzt. Zwei Notärzte verhinderten seinen Tod. Die Kammer verurteilte den 34-jährigen Angreifer im Februar wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu siebeneinhalb Jahren Haft.Doch das Urteil ist nach wie vor nicht rechtskräftig.
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