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Energie: Lässt ein Münchner Urteil Windkraft-Gegner jubeln?

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Lässt ein Münchner Urteil Windkraft-Gegner jubeln?

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    Lässt ein Münchner Urteil Windkraft-Gegner jubeln?
    Lässt ein Münchner Urteil Windkraft-Gegner jubeln?

    Aichach-Friedberg Auch die Windkraft liegt vor Gericht in Gottes Hand. Will heißen: Genaues über ein aktuelles Urteil weiß man nicht – zumindest noch nicht. Wobei die Betonung auf „weiß“ liegt. Sind jetzt Windräder auf unbeplanten (weißen) Flächen (siehe Infoartikel und Grafik) im Regionalplan möglich oder nicht? Eine Frage, die seit Jahren nicht nur die Juristen, sondern auch Investoren, Kommunalpolitiker und Bürger umtreibt, die sich gegen Windräder wehren. In der Region betrifft es konkret Planungen für Windparks bei Baar und im Bruggerer Holz östlich von Adelzhausen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat jetzt ein Urteil gesprochen, das im Vorfeld als Präzedenzentscheidung galt. Das Gericht wies in letzter Instanz die Klage eines Windkraftinvestors ab, der in Oberfranken Anlagen auf einer „weißen Fläche“ bauen wollte. Das dort zuständige Landratsamt lehnte den Bauvorbescheid ab. Zu Recht sagen nun die VGH-Richter, die damit eine Kehrtwende um 180 Grad hinlegen – vor einigen Jahren entschieden sie nämlich für den Kläger.

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