Das Urteil des Schwurgerichts in Augsburg lautete auf Mord. Lebenslang soll ein Mann in Haft, weil er nach Überzeugung der 8. Strafkammer des Landgerichts einen Mitbewohner in der Affinger Asylunterkunft ermordet haben soll. Doch das Urteil wird vorerst nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat Revision eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage unserer Redaktion mit.
Affing