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  3. Petersdorf: In Petersdorf darf künftig enger gebaut werden

Petersdorf
20.01.2021

In Petersdorf darf künftig enger gebaut werden

In Petersdorf kann künftig dichter gebaut werden.
Foto: Silvio Wyszengrad (Symbolfoto)

Plus Eine Novelle der Bayerischen Bauordnung, die ab Februar in Kraft tritt, lässt kürzere Abstandsflächen zwischen Gebäuden zu. Petersdorf sieht darin einen Vorteil.

Weite Teile der ersten Gemeinderatssitzung im Jahr 2021 drehten sich in Petersdorf um Bauthemen. Detailliert erklärte Beate Pußl, Mitarbeiterin im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Aindling, was sich mit der Novelle der Bayerischen Bauordnung, die bereits zum 1. Februar in Kraft tritt, nun alles ändert. Von Vorteil für die Gemeinde sei die Option der Nachverdichtung in Grundstücken, denn das Abstandsflächenrecht hat sich in wesentlichen Teilen geändert.

Durch die in Summe geringeren Abstandsflächen zwischen Gebäuden rücken sich die Nachbarn langfristig näher und es wird weniger Grünschneisen geben, was viele als Nachteil empfinden könnten, so Pußl. Dafür aber haben die Bauherren künftig mehr Flexibilität beim Bebauen der Grundstücke und es kommt voraussichtlich weniger zur Versiegelung im Außenbereich.

Abstandsflächen: Bauamt der VG Aindling warnt vor einem Sonderweg

Beate Pußl erläuterte den Räten anhand von Rechtstexten, Abwägungen und Zeichnungen, dass es klug sei, die Novelle zu akzeptieren und keinen Sonderweg einzuschlagen – beispielsweise durch die Nutzung der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags oder gar einer eigenen Petersdorfer Satzung. Zu groß seien die rechtlichen Schwierigkeiten, die folgen könnten. Und: Eine Rückkehr zu den Regelungen der alten Bayerischen Bauordnung habe der Gesetzgeber bereits von vornherein ausgeschlossen.

Die Gemeinderäte folgten dem Vorschlag der Bauamtsmitarbeiterin. Demnach gilt die Novelle der Bayerischen Bauordnung in Petersdorf ab Februar. Stephan End fasste die Folgen so zusammen: Aktuelle Baugebiete sowie nicht bebaute Grundstücke müssen nun mit Blick auf die neuen Abstandsregelungen geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Zudem stellen die neuen Regeln neue Herausforderungen an Bauherrn und Planer. Auch die Gemeinde selbst muss künftig bei der Wahl des Planungsbüros darauf achten, dass die neue bauliche Marschrichtung, die die Gesetzesnovelle auch mit Blick auf Hausdächer, Giebel, Gauben und Garagen vorgibt, bereits von vornherein Teil der Planungen wird.

Diese Bauthemen wurden in Petersdorf noch beschlossen

Weitere Bauthemen wurden ebenfalls einheitlich beschlossen, wie etwa die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Östlich des Fleckenbachs“, um das Baurecht zwischen Deutschherrnstraße und der Straße "Am Fleckenbach" zu regeln. Auch der Neubau eines Wohnbungalows mit Garage in Willprechtszell, die Bauvoranfrage auf Änderung einer Dachform an einem Einfamilienhaus in der Zeller Straße sowie der Vorbescheid auf Errichtung einer Umwallung der bestehenden Biogasanlage in Willprechtszell wurden einstimmig beschlossen.

Mit einem Kurzbericht zur Schulsanierung sowie mit einem Ausblick auf die Arbeiten am neuen Hochbehälter schloss Binder die erste Sitzung. An der Schule seien noch Restarbeiten zu verrichten. Türblätter sind noch zu setzen. Die Rampe und die Umkleide an der Turnhalle seien noch nicht fertig und auch die Holztüren müssen noch gestrichen werden. Digitale Tafeln sollen im Februar oder März eintreffen, eingebaut und installiert werden und im Außenbereich stehen noch Aufräumarbeiten an.

Vorbereitungen für Neubau des Hochbehälters in Petersdorf

Um die ersten Ausschreibungen für den Neubau des Hochbehälters ab April auf den Weg bringen zu können, laufen jetzt bereits die Vorarbeiten auf Hochtouren. Die Rodung der Fläche muss bis Ende Februar erledigt sein. Wer Interesse am Brennholz hat, konnte sich melden. Gemeldet haben sich hierzu acht Bewerber, die insgesamt 80 Ster Holz reservierten. Der Rest könnte als Hackschnitzel abgegeben werden.

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