
Ein Jahr Haft auf Bewährung nach Rangelei in der Diskothek


Ein 18-Jähriger identifiziert den 23-Jährigen, der ihm auf der Tanzfläche ein Weizenglas auf den Kopf geschlagen haben soll.
Von einem Glas stammt eine rund zwei Zentimeter lange Platzwunde an der Stirn eines 18-Jährigen. Ein 23-Jähriger aus dem Nachbarlandkreis Neuburg-Schrobenhausen soll ihm das Glas während eines Diskothekenbesuchs im Mai vergangenen Jahres gegen den Kopf geschlagen haben. Das bestritt der Angeklagte, der sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Aichacher Amtsgericht verantworten sollte. Nach zwei Verhandlungstagen hatte sich Amtsrichter Walter Hell ein Urteil gebildet. Obwohl es relativ wenig verwertbare Zeugenaussagen gab.
Die meisten Zeugen waren auf den Vorfall erst aufmerksam geworden, als sie den blutenden 18-Jährigen sahen. Von einem Schlag hatten sie nichts mitbekommen. Auch darüber, ob es eine Rangelei auf der Tanzfläche gegeben habe oder nicht, gingen die Zeugenaussagen auseinander. Ein Türsteher hatte beobachtet, wie jemand in einer Gruppe ein Weizenglas hob und zuschlug – denjenigen aber nicht erkannt.
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