Mit ihrem Handy soll eine 36-Jährige aus dem nördlichen Landkreis Aichach-Friedberg die fünfjährige Tochter ihrer Nachbarin auf der Toilette fotografiert haben. Wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen hatte sie einen Strafbefehl über 675 Euro (45 Tagessätze à 15 Euro) erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Vor dem Amtsgericht Aichach bestritt die Angeklagte den Vorwurf schon am ersten Verhandlungstag vor zwei Wochen.Am Montag sagten zwei weitere Zeugen aus. Auch die Fünfjährige war als Zeugin ins Gericht gekommen. Sie musste jedoch nicht aussagen.
Prozess in Aichach