
Schubser von Aichach: Warum er nicht in die Psychiatrie muss

Plus Der Aichacher Schubser zeigte vor dem Augsburger Landgericht Reue. Zwar muss der 51-Jährige nicht in die Psychiatrie, doch er hat strenge Auflagen zu erfüllen.

Hätte sich der Angeklagte so aufgeführt wie beim Prozess im Juni 2019 in Aichach, hätte ihn das Gericht sicher in die Psychiatrie verwiesen. Damals protestierte der Aichacher lautstark, unterbrach immer wieder die Staatsanwältin und war kurz davor sich zu entkleiden. Der Fall wurde damals dem Landgericht in Augsburg übertragen, die 14. Strafkammer erklärte den Mann am vierten Verhandlungstag am Mittwoch für schuldunfähig.
Er wird auch nicht in die Psychiatrie eingewiesen. Der Aichacher hatte in insgesamt sieben Fällen Passanten grundlos angerempelt und geschubst sowie teilweise heftig beleidigt. Eine 77-Jährige sitzt seitdem im Rollstuhl und wird laut den Ärzten wohl nie wieder laufen können.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.