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Prozess in Augsburg: Schubser von Aichach: Warum er nicht in die Psychiatrie muss

Prozess in Augsburg

Schubser von Aichach: Warum er nicht in die Psychiatrie muss

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    Das Landgericht erklärt den Angeklagten für schuldunfähig. Der 51-jährige Aichacher muss zwar nicht in die Psychiatrie, hat aber strenge Auflagen zu erfüllen.
    Das Landgericht erklärt den Angeklagten für schuldunfähig. Der 51-jährige Aichacher muss zwar nicht in die Psychiatrie, hat aber strenge Auflagen zu erfüllen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa (Symbolbild)

    Hätte sich der Angeklagte so aufgeführt wie beim Prozess im Juni 2019 in Aichach, hätte ihn das Gericht sicher in die Psychiatrie verwiesen. Damals protestierte der Aichacher lautstark, unterbrach immer wieder die Staatsanwältin und war kurz davor sich zu entkleiden. Der Fall wurde damals dem Landgericht in Augsburg übertragen, die 14. Strafkammer erklärte den Mann am vierten Verhandlungstag am Mittwoch für schuldunfähig.

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