Sie stuft dies als sexuellen Missbrauch von Kindern und zugleich von Schutzbefohlenen ein und hat beim Amtsgericht Augsburg einen Strafbefehl (siehe Info) beantragt. Gegen Mahl soll eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 4000 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung verhängt werden.
Aichach