Aichach/Pöttmes Wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs hat das Schöffengericht Aichach vergangene Woche einen 63-jährigen Mann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, zwei Monaten und einer Woche verurteilt (wir berichteten). Der Mann akzeptiert den Richterspruch nicht. Wie Amtsgerichtsdirektor Walter Hell gestern auf Anfrage informierte, hat der 63-Jährige Berufung eingelegt.
Urteil