Beim Gütetermin im September deutete noch vieles darauf hin, dass der Name Programm ist und sich der Streit über das Befahren von Wegen im Kühbacher Forst zwischen einem Mountainbiker und dem Waldbesitzer gütlich aus der Welt schaffen lässt. Danach schaut es derzeit nicht mehr unbedingt aus. Gestern teilte Richterin Daniela Lichti-Rödl, Pressesprecherin des Aichacher Amtsgerichts, mit, dass der beklagte Radler den Vergleich nicht annimmt. Jetzt wird in diesem Zivilprozess wieder verhandelt. Termin: 17. April. Wenn sich die Parteien dabei nicht einigen, wird das Gericht über die Klage entscheiden, so Lichti-Rödl.
Zivilprozess