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Zivilprozess: Waldweg-Streit: Radler lässt Einigung platzen

Zivilprozess

Waldweg-Streit: Radler lässt Einigung platzen

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    Auf welchen Wegen darf ein Mountainbiker im Wald unterwegs sein und welche darf er nicht befahren. Um diese Streitfrage geht es in einem Zivilprozess, der derzeit am Aichacher Amtsgericht läuft.
    Auf welchen Wegen darf ein Mountainbiker im Wald unterwegs sein und welche darf er nicht befahren. Um diese Streitfrage geht es in einem Zivilprozess, der derzeit am Aichacher Amtsgericht läuft.

    Beim Gütetermin im September deutete noch vieles darauf hin, dass der Name Programm ist und sich der Streit über das Befahren von Wegen im Kühbacher Forst zwischen einem Mountainbiker und dem Waldbesitzer gütlich aus der Welt schaffen lässt. Danach schaut es derzeit nicht mehr unbedingt aus. Gestern teilte Richterin Daniela Lichti-Rödl, Pressesprecherin des Aichacher Amtsgerichts, mit, dass der beklagte Radler den Vergleich nicht annimmt. Jetzt wird in diesem Zivilprozess wieder verhandelt. Termin: 17. April. Wenn sich die Parteien dabei nicht einigen, wird das Gericht über die Klage entscheiden, so Lichti-Rödl.

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