
Corona
Was bedeuten die Corona-Inzidenzwerte für Aichach-Friedberg?

Plus Corona-Regelungen orientieren sich an der Sieben-Tage-Inzidenz. Doch inzwischen gibt es immer mehr Regeln, die an spezifische Grenzwerte gebunden sind. Eine Übersicht.

Einige Corona-Regeln haben sich seit Beginn der Pandemie kaum verändert: Maskenpflicht in Läden und im öffentlichen Nahverkehr, Abstand halten, Hände waschen, keine Treffen mit zu vielen Menschen. Zusätzlich zu den bekannten Punkten kommen aber immer mehr Regelungen dazu, häufig gebunden an spezifische Grenzwerte. Das kann schnell verwirrend werden. Daher hier ein Überblick.
Inzidenz-Wert 200: Alkoholverbot an einigen öffentlichen Plätzen
Während der Kreis Aichach-Friedberg laut Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 127,0 weit von den 200 entfernt ist, haben Städte und Landkreise im Umland diesen Grenzwert bereits überschritten. Die Stadt Augsburg hatte am Montag einen Inzidenz-Wert von 232,0 der Landkreis Augsburg lag bei 223,7. Sollte das Wittelsbacher Land ebenfalls die Inzidenz von 200 überschreiten, würden laut Landratsamt Aichach-Friedberg folgende Regeln gelten: Der Unterricht an Musikschulen und Fahrschulen in Präsenzform wäre untersagt. Außer Wochenmärkten für Lebensmittel wären keine Märkte erlaubt. Der Alkoholkonsum würde am Aichacher Stadtplatz, dem Meringer Marktplatz und in Teilen der Friedberger Innenstadt ganztägig verboten.
Ab der achten Klasse müsste bei einem Inzidenz-Wert von 200 ein Mindestabstand von 1,5 Metern auch im Unterricht eingehalten werden. In aller Regel führt das zum Wechselunterricht mit geteilten Klassen. Abschlussklassen und Schulen wie Förderschulen wären davon ausgenommen.
Neue Regelung für Schulbetrieb ab Mittwoch
Allerdings wird es noch etwas komplizierter. Die Bayerische Staatsregierung will die Corona-Regelungen ab Mittwoch noch zusätzlich verschärfen: Demnach soll dann ab der achten Klasse unabhängig vom Inzidenz-Wert im Wechsel unterrichtet werden. Ausnahmen gelten für das jeweils letzte Schuljahr. Außerdem soll in Förderschulen sowie in FOS und BOS noch generell Präsenzunterricht gehalten werden. Sollte der Landkreis Aichach-Friedberg ab Mittwoch die Inzidenz von 200 überschreiten, würden Schüler ab der achten Klasse durchgängig zu Hause unterrichtet werden. Ausgenommen wären auch hier das letzte Schuljahr und Förderschulen. Ab Mittwoch würde außerdem eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr gelten, sobald der Landkreis die 200-Marke überschreitet.
Wenn ein Landkreis sieben Tage lang unter dem Wert von 200 liegt, kann das Landratsamt die zusätzlichen Regelungen wieder außer Kraft setzen. Landratsamtsprecher Wolfgang Müller betont, dass Details in der Verordnung vom Mittwoch von den aktuell bekannten Vorgaben abweichen könnten. Noch liege die neue Infektionsschutzverordnung dem Landratsamt nicht vor.
Inzidenz-Wert 100: Nur eine psychologische Grenze
Wenn ein Landkreis langfristig unter dem Inzidenzwert von 100 ist, ändert sich laut Müller nach jetzigem Stand nichts. Lockerungen sind derzeit bei unter 100 nicht vorgesehen.
Inzidenz-Wert 50: Lockerungen möglich
Bei den Lockerungen ab einer Inzidenz von 50 ist die Bayerische Staatsregierung eher vage. Liegt der Inzidenz-Wert sieben Tage lang unter 50 und hat eine sinkende Tendenz, kann das Landratsamt im Einvernehmen mit der Regierung von Schwaben "erleichternde Abweichungen von den Bestimmungen festlegen". Wie die genau aussehen könnten, kann Landratsamtsprecher Müller nicht sagen. Aber "darüber würde man natürlich nachdenken", so Müller.
Die aktuelle Allgemeinverfügung, nach der die Plätze mit Maskenpflicht im Landkreis definiert sind, gilt übrigens unabhängig von den Zahlen vorerst bis zum 20. Dezember. "Ab dann braucht man wahrscheinlich eine neue Allgemeinverfügung", sagt Müller.
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