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Zivilprozess: Mountainbike-Streit: Radler bekommt recht

Zivilprozess

Mountainbike-Streit: Radler bekommt recht

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    Im Mountainbike-Streit vor dem Aichacher Zivilgericht ist gestern ein Urteil gefallen: Die Klage des Waldbesitzers ist abgewiesen worden.
    Im Mountainbike-Streit vor dem Aichacher Zivilgericht ist gestern ein Urteil gefallen: Die Klage des Waldbesitzers ist abgewiesen worden.

    Am Ende seiner ausführlichen fast halbstündigen Urteilsbegründung redet Richter Axel Hellriegel beiden Seiten noch mal so richtig ins Gewissen. Der vor dem Aichacher Zivilgericht ausgefochtene und überregional beachtete Streit zwischen Waldbesitzer und Mountainbiker sei „bedauerlich und überflüssig“ und ist aus seiner Sicht auch „zu hoch gehängt“. Tausende von Radfahrern seien täglich in Wäldern unterwegs und es „klappt doch in der Regel wunderbar“. Im Kühbacher Forst klappt es nicht. Dennoch hätte der Kläger nicht klagen müssen und der Beklagte hätte auf den Vergleichsvorschlag eingehen können, findet Hellriegel. Haben sie aber nicht und deshalb hat der

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