Veralteter Bebauungsplan: Wer eine Änderung wünscht, muss zahlen
Plus Damit der Sohn im Obergeschoss eine Wohnung einbauen kann, zahlt die Familie für die Änderung eines Bebauungsplanes in Anwalting. Ist das ungerecht?
Große Grundstücke, Häuser, deren zweite Etage im Dachgeschoss liegen muss – Baugebiete wie "An der Lechfeldstraße" in Anwalting gelten heute nicht mehr als zeitgemäß. Den Bebauungsplan hat die Gemeinde Affing in den 90er-Jahren aufgestellt. Ein zweites Obergeschoss, in dem eine Wohnung für Sohn oder Tochter entstehen könnte, ist dort nicht erlaubt. Doch genau das möchte dort eine Familie realisieren. Dafür muss sie allerdings tief in die Tasche greifen.
Der Affinger Bauausschuss hatte im Mai 2023 nichts gegen die Pläne des Hausbesitzers, ein Vollgeschoss aufzustocken. Er erteilte das gemeindliche Einvernehmen für die dafür nötigen Befreiungen von den Vorschriften, die im Bebauungsplan festgelegt sind. Doch so einfach geht es nicht. Das Landratsamt forderte eine Änderung des Bebauungsplanes, weil dessen Grundzüge den Wünschen des Bauherrn widersprechen. Dieser stellte daraufhin einen entsprechenden Antrag.
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