Wann dürfen die Geschäfte in Aichach am Sonntag öffnen? Einen Vorschlag für die Termine in den kommenden drei Jahren stellte Dennis Schäffler vom Ordnungsamt im Aichacher Finanzausschuss vor. Dieser hatte keine Einwände. Die Beschlussempfehlung an den Stadtrat war einstimmig. Dieser muss noch zustimmen.
Damit die Geschäfte am Sonntag öffnen dürfen, müssen sie in Verbindung mit Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen stehen. Über die Termine hat sich die Verwaltung mit der Aktionsgemeinschaft Aichach (Aga), einem Zusammenschluss der Einzelhändler, beraten.
2024 gibt es in Aichach Wila und Autoschau
Für 2023 sollen verkaufsoffene Sonntage zusammen mit dem Spargel- und Spezialitätenmarkt am 30. April sowie mit den Jahrmärkten am 18. Juni (Veitsmarkt), am 27. August (Bartholomäusmarkt) und am 29. Oktober (Simon- und Judäimarkt) stattfinden.
2024 soll der erste verkaufsoffene Sonntag in Verbindung mit der Leistungs- und Verkaufsschau Wila und der Autoschau abgehalten werden, die voraussichtlich im April oder Mai stattfinden. Die weiteren Termine sind wiederum der Veitsmarkt (16. Juni), der Bartholomäusmarkt (25. August) und der Simon- und Judäimarkt (27. Oktober).
Christkindlmarkt statt Barthlmarkt
2025 dürfen die Geschäfte wieder zum Spargel- und Spezialitätenmarkt (27. April), zum Veitsmarkt (15. Juni) und zum Simon- und Judäimarkt (26. Oktober) öffnen. Der vierte verkaufsoffene Sonntag soll dann wieder zum Christkindlmarkt am 30. November (erster Advent) stattfinden. Wie Dennis Schäffler erläuterte, geht das 2023 und 2024 deshalb nicht, weil der erste Advent erst im Dezember ist. In diesem Monat dürfen keine verkaufsoffenen Sonntage stattfinden. In diesen Jahren kommt deshalb der Bartholomäusmarkt im August zum Zug.
Öffnen dürfen jeweils die Geschäfte in der Innenstadt sowie in der Oberen und Unteren Vorstadt jeweils von 12.30 bis 17.30 Uhr.