Ein Gewerbetreibender, der eine Lagerhalle in der Jägerbreite in Baar bauen will, wird nun erst mal eine Absage für sein Vorhaben erhalten. Der Grund: Das Bauvorhaben - eine 100 Meter lange Halle mit 25 Meter Breite, zwei Lagern, einer Werkstatt und einem Büro - befindet sich im Außenbereich am nördlichen Ende der Gemeinde. Da keine Privilegierung vorliegt und die Erschließung nicht sichergestellt ist, verwehrten die Räte das gemeindliche Einvernehmen einstimmig. Allerdings stellten sie die Aufstellung eines Bauleitverfahrens in Aussicht.
Baar