Ehemaliger Gesundheitsamtsleiter Pürner bekommt vor Gericht recht
Plus Weil er eine Beurteilung für nicht gerechtfertigt hält, hat Pürner Klage vor dem Verwaltungsgericht München eingereicht. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen.
Die Gerichtsakte rund um den ehemaligen Aichacher Gesundheitsamtsleiter ist um ein weiteres Kapitel gewachsen: Friedrich Pürner hatte vor dem Verwaltungsgericht München gegen eine dienstliche Beurteilung aus dem Jahr 2021 geklagt; das Gericht gab ihm nun recht. Davon indirekt betroffen sind auch mehrere Stellenbesetzungsverfahren, bei denen Pürner einer der Bewerber war.
Pürner war im November 2020 nach kritischen Aussagen gegenüber der Staatsregierung zur Corona-Pandemie ans Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) abgeordnet worden. Zu dieser Abordnung - und einer weiteren - gab es im Ende 2022 am Verwaltungsgericht Augsburg bereits ein Verfahren zwischen Pürner und dem Freistaat Bayern, das mit einem Vergleich endete. Über das Ergebnis vereinbarten beide Parteien Stillschweigen. Jetzt ging es in München um die dienstliche Beurteilung für den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2020, mit der der Medizinalrat nicht einverstanden war.
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