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  4. Fußball-Nachlese: Aindling hat Gesprächsbedarf

Fußball-Nachlese
23.10.2017

Aindling hat Gesprächsbedarf

Viel zu bereden hatten die Aindlinger Thomas Kubina (links) und Trainer Thomas Wiesmüller nach dem 1:1 gegen den FC Memmingen II. Der TSV hat damit aktuell die Rote Laterne übernommen.
Foto: Sarina Schäffer

Der Entscheidungen des Schiedsrichters sorgen beim TSV auch nach dem Spiel gegen den FC Memmingen II für Ärger. Warum Trainer Wiesmüller trotz der Roten Laterne optimistisch bleibt.

Josef Kigle hatte Gesprächsbedarf. Und damit stand der Sportliche Leiter des TSV Aindling nach dem 1:1 gegen den FC Memmingen II keineswegs alleine da. Wohl jeder im Stadion hätte vom Schiedsrichter gerne gewusst, wie er zu seinen Entscheidungen in der 42. Minute kam. Und wie reagierte Alexander Schkarlat? Er ließ sich auf keinerlei Diskussion ein. Dieses Schweigen störte Kigle. Denn es wäre in der Tat viel zu bereden gewesen.

Etwa die Frage, ob man Christian Wink gleich mit Rot ausschließen muss, weil er beim Einwurf einen Gegenspieler traf, der zu nahe vor ihm stand? Von Absicht zu reden, wäre sicher vermessen. Beide Fußballer hatten sich hier nicht korrekt verhalten. Gelb, darüber waren sich die zwei Trainer nachher unabhängig voneinander einig, hätte auch gereicht. Ebenfalls debattieren darf man darüber, ob Ersatzkeeper Jonas Gebauer aufseiten der Gäste mit Rot bestraft werden musste, weil er seinen Platz auf der Bank kurz verlassen und einen Aindlinger geschubst hatte. Für so manches harte Foulspiel gibt’s nicht mal eine Verwarnung. Aindlings Coach Thomas Wiesmüller musste seinen angestammten Platz verlassen und gab fortan auf der Tribüne Anweisungen an seinen Co-Trainer Tobias Völker. Wiesmüller berichtete darüber, der Assistent des Schiedsrichters habe ihn bereits sehr früh darauf hingewiesen, dass er das Spielfeld nicht betreten darf. Das wird ihm erst dann gestattet, wenn ihn der 23. Mann nach einer Verletzung hereinwinkt. Der Schiri am Sonntag wäre jedenfalls gut beraten gewesen, wenn er deeskalierend agiert hätte, wenn er nicht gleich die Höchststrafen ausgesprochen hätte.

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