Amt warnt vor Gefahren auf einem Wildfluss bei Weilheim
Im Mai beginnt die Kanu-Saison. Aus diesem Anlass weist das Landratsamt Weilheim-Schongau auf das richtige Verhalten auf der oberen Ammer zwischen Saulgrub und Böbing hin.
Am 1. Mai beginnt auf der oberen Ammer die Kanu-Saison. Aus diesem Anlass weist das Landratsamt Weilheim-Schongau darauf hin, dass bei der Befahrung der oberen Ammer zwischen Einstiegsstelle Kraftwerk Kammerl bei Saulgrub und der Böbinger Ammerbrücke bei Peißenberg die sogenannte Ammerverordnung zu beachten ist. So darf die Ammer im genannten Bereich nur bei einem Abfluss von mehr als sechs Kubikmeter pro Sekunde, gemessen am Pegel Peißenberg, befahren werden. Der aktuelle Pegelstand ist auf der Website des Hochwassernachrichtendienstes Bayern (www.hnd.bayern.de) oder über die Pegel-App abrufbar. Aus Naturschutzgründen ist das Befahren nur zwischen 9 Uhr und 17.30 Uhr gestattet. Rafting- und Schlauchbootfahrten sowie Gruppenfahrten von mehr als fünf Booten sind nicht zulässig.
Das Landratsamt Weilheim-Schongau weist darauf hin, dass es sich bei der Ammer um einen Wildfluss mit den damit verbundenen typischen Gefahren für Bootsfahrer und Badende handelt. Nach jedem Hochwasser ist damit zu rechnen, dass neue Gefahrenstellen im Wildfluss entstanden sind, meist Baumhindernisse in Verbindung mit starker Strömung. Treibholz, Abflusshindernisse oder ein veränderter Flusslauf können für Bootsfahrer und Badende lebensgefährlich werden. Besonders auch im vergangenen Winterhalbjahr gab es mehrere kleine Hochwasser, die das Potenzial zur Bildung neuer Gefahrenstellen hatten.
Zuletzt ereignete sich im Mai 2023 ein tödlicher Unfall auf der Ammer im Bereich der Echelsbacher Brücke. Unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen rät das Landratsamt Weilheim-Schongau Bootsfahrern ohne ausreichende Wildwasserkenntnisse von einem Befahren des Wildflusses Ammer aber auch anderer Wildflüsse, wie dem Abschnitt Litzauer Schleife am Lech, dringend ab. (AZ)
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