Bauausschuss in Dießen verweigert Zustimmung für Tiny House
Plus Eigentlich müsste für ein Mini-Haus gar kein Bauantrag gestellt werden. Warum sich der Bauausschuss des Dießener Gemeinderats dennoch damit befasst und nicht zustimmt.
Eine Bauvoranfrage für ein Tiny House am Ahornweg ist vom Bau- und Umweltausschuss des Dießener Gemeinderats abgelehnt worden. Auf einer Grundfläche von gut 22 Quadratmetern sollte das Mini-Haus im rückwärtigen Grundstücksbereich zusätzlich zum bestehenden Mehrfamilienhaus errichtet werden.
Grundsätzlich, so die Ausführungen des Bauamtes, handle es sich bei dem geplanten Tiny House aufgrund der angegebenen Werte um ein Vorhaben, für das kein Genehmigungsverfahren notwendig sei. Trotzdem seien die Vorschriften, die sich aus dem Bebauungsplan ergeben, einzuhalten. Demnach ist die Errichtung von Haupt- und Wohngebäuden lediglich innerhalb des konkret festgesetzten Baufensters zulässig. Das beantragte Tiny House sei jedoch vollständig außerhalb dieses Baufensters geplant. Zudem setze der Bebauungsplan Mindestgrundstücksgrößen im Zusammenhang mit der Zahl der Wohneinheiten fest. 2014 seien für das Bestandsgebäude auf dem 994 Quadratmeter großen Grundstück am Ahornweg bereits drei Wohneinheiten im Rahmen eines Umbaus genehmigt worden. Eine vierte Wohneinheit würde den Festsetzungen im Bebauungsplan widersprechen.
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