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08.01.2020

Beziehung endet vor Gericht

Inzwischen ist das Paar verlobt

Ein Streit zwischen Expartnern kann schnell eskalieren, wenn die Emotionen hochkochen. Nicht selten werden Beziehungsstreitereien vor Gericht ausgetragen. So erging es auch einem ehemaligen Paar – einer 28-Jährigen und einem 40-Jährigen – sowie einem befreundeten Mann aus dem westlichen Landkreis. Ein Streit um Flugblätter mit diffamierendem Inhalt, der das Expaar betraf, eskalierte – beide Männer mussten sich deshalb gestern wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. So weit, so einfach. Vor Gericht stellte sich indes heraus, dass der Angeklagte und die Frau, die in dem Prozess als Zeugin auftrat, wieder ein Paar sind und darüber hinaus sogar verlobt. Eine Entwicklung, die Richterin Ute Bernhard irritierte.

Zurück zum Anfang: Im Oktober 2017 trafen sich die drei Beteiligten auf einem Supermarktparkplatz im westlichen Landkreis. Nach Aussage der 28-Jährigen, um das Beziehungsende zu besprechen und über aufgetauchte Flugblätter zu reden. Auf diesen soll laut Angeklagtem dieser als „Frauenschläger“ beschimpft worden sein. Die Frau sammelte die Blätter ein und zeigte sie ihrem Expartner sowie dessen Freund, der ebenfalls bei dem Treffen dabei war. Wie alle drei vor Gericht betonten, entwickelte sich daraus eine Rangelei um die Flugblätter. Allerdings nicht, wie die 28-Jährige vor zwei Jahren gegenüber der Polizei aussagte, mit Faustschlägen. Vor Gericht betonte sowohl das verlobte Paar sowie auch der 57-Jährige, dass die beiden Männer die Zeugin lediglich festhielten, um an die Flugblätter zu gelangen. Auf Nachfrage der Richterin stellte die 28-Jährige klar, von der Polizei nur falsch verstanden worden zu sein. An den genauen Tathergang könne sie sich nach mehr als zwei Jahren nicht mehr erinnern. Für Verteidiger Florian Englert wenig nachvollziehbar. Er warf der 28-Jährigen vor, die Polizei an der Nase herumgeführt zu haben, um sich an ihrem damaligen Expartner und dessen Bekannten zu rächen. Auch Richterin Bernhard zeigte sich wenig überzeugt und wies die Zeugin auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht als Verlobte des Angeklagten hin, um sich nicht selbst zu belasten. Aufgrund der Versöhnung des Paares entschied die Richterin, das Verfahren gegen den Partner mit einer Zahlung von 800 Euro an eine soziale Einrichtung vorläufig einzustellen. Der 58-Jährige muss hingegen nur die Auslagen für das Verfahren tragen. (mells)

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