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  3. Biberbach: Bürgermeister verteidigt Biberbachs Verwaltung gegen Vorwürfe aus dem Rat

Biberbach
30.01.2021

Bürgermeister verteidigt Biberbachs Verwaltung gegen Vorwürfe aus dem Rat

Gleich zu Beginn der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderates hatte der Biberbacher Bürgermeister Wolfgang Jarasch Klärungsbedarf.
Foto: Andreas Lode (Symbolfoto)

Plus Biberbachs Bürgermeister Wolfgang Jarasch hat seine Verwaltung gegen verschiedene Vorwürfe verteidigt. Danach beriet der Gemeinderat über die Sanierung der Grundschule.

Gleich zu Beginn der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderates hatte der Biberbacher Bürgermeister Wolfgang Jarasch Klärungsbedarf. Seit Mai 2020 würden von einigen Gemeinderatsmitgliedern bei der Arbeit der Verwaltung formale Fehler gesucht und falsche Anschuldigungen erhoben, so Jarasch. "Das ist ein Spiel, wie ich es nicht haben will."

Künftig würden Anfragen an den Gemeinderat ausschließlich schriftlich akzeptiert, Wortmeldungen würden nur zu ordentlichen Tagesordnungspunkten zugelassen; Anträge zur Geschäftsordnung seien selbstverständlich zulässig. Nur so könne zielgerichtet gearbeitet werden.

Bürgermeister demonstriert den Online-Zugang zu Planungsunterlagen

Vorwürfe wie mangelnde Erreichbarkeit der Verwaltung oder fehlende Informationen zu Bauvorhaben oder Satzungsänderungen könne er nicht nachvollziehen. "Mit zwei Klicks findet man alles", demonstrierte er den Online-Zugang zu den Planungsunterlagen der Gemeinde.

Jürgen Scharrer (Grüne) hatte in der vorangegangenen Sitzung des Gemeinderates die eigene Situation als Beispiel herangezogen. Die Gemeindeverwaltung sei für ihn für die Beantragung eines neuen Ausweises nicht erreichbar, hatte Scharrer moniert. Das lasse er nicht auf sich sitzen, so der Bürgermeister. Der Gemeinderat Scharrer habe sich acht Monate Zeit genommen, um abgelaufene Ausweispapiere neu zu beantragen. Dass es in Zeiten der Pandemie in der Verwaltung zeitliche Verzögerungen geben könne, sei nicht zu vermeiden. Doch bekomme jeder Bürger so schnell wie möglich einen Termin.

Antragsteller sind für vollständige Angaben verantwortlich

Sauer war Jarasch auch über ein anderes Thema aus dieser Sitzung. Johanna Quis (UFB) hätte behauptet, dass ihr Antrag auf sofortige Behandlung eines Anliegens wegen Dringlichkeit mit der Rechtsaufsicht des Landratsamtes abgesprochen gewesen sei. Auf Anfrage habe ihm der Zuständige das nicht bestätigt. "Ich würde mir einen anderen Umgang miteinander wünschen", so Jarasch.

Ein weiterer Vorwurf war, dass Fristen zuungunsten von Antragstellern verstrichen seien, weil die Verwaltung fehlende Daten in Bürgeranträgen nicht einhole. "Für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben ist jeder Antragsteller selbst verantwortlich", so der Rathauschef.

An der Grundschule frieren die Fenster von innen an

Die Biberbacher Grundschule wurde 1962 gebaut und in den 80er-Jahren erweitert. Seitdem ist nicht mehr viel passiert. Die alten Fenster frieren im Winter von innen an, Heizkosten explodieren. Der Brandschutz entspricht nicht mehr den Vorgaben. Die Räume liegen auf mehreren Ebenen und sind mit Treppen verbunden - barrierefrei sieht anders aus.

Seit 2011 wird über den Umbau und die Sanierung der Schule gesprochen. Die Erneuerung der Fenster, die Umbauten zum Brandschutz und den Einbau von zwei Aufzügen, um das Erdgeschoss und einen Teil des Altbaus barrierefrei erreichbar zu machen, hatte der Gemeinderat bereits beschlossen. Die Erschließung aller Ebenen mit einem zentralen Aufzug wurde dagegen verworfen. Die Kosten lagen bereits bei rund einer halben Million Euro, unbezahlbar für eine finanzschwache Gemeinde wie Biberbach.

Nach dem Tausch der Fenster spart Biberbach bei den Heizkosten

Architekt Klaus Nebe informierte den Gemeinderat über den Planungsstand. Rund 80 Prozent der Baukosten gibt es für die Barrierefreiheit und den Brandschutz. Für neue Datenleitungen gibt es Geld aus dem Digitalpakt der Staatsregierung. Der Fenstertausch wird zwar nicht gefördert, doch spart die Gemeinde danach an den Heizkosten.

Die Grundschule Biberbach wird saniert: 165 defekte Fenster sind zu ersetzen, es müssen Fluchttreppen angebaut werden. Zwei Lifte werden für eine teilweise Barrierefreiheit sorgen.
Foto: Sonja Diller (Archivfoto)

Kosten von rund 900.000 Euro für das Gesamtprojekt standen bei der Schätzung 2018 im Raum. Mit einer jährlichen Kostensteigerung von fünf bis sieben Prozent müsse man bei den anstehenden Ausschreibungen rechnen, so der Architekt.

Nur eine Minimallösung für die Barrierefreiheit

Reinhard Stuhler (Grüne) wies darauf hin, dass bei der Ausführung der Fenster die Ausrüstung der Räume mit Lüftungsgeräten berücksichtigt werden sollte. Auch der Blendschutz soll bei der Fensterauswahl ein Faktor sein, gab das Gremium den Architekten mit.

Klaus Gerstmayr (CSU) bedauerte, dass es sich beim Umbau um eine "Minimallösung" in puncto Barrierefreiheit handle. Von den Voraussetzungen wirklicher Inklusion sei man noch weit entfernt. "Die Behindertentoilette ist im Keller und innerhalb des Gebäudes für Gehbehinderte gar nicht zu erreichen." Diese müssten den Weg um das Gebäude herum in den Keller nehmen. "Unzumutbar", so Gerstmayr. Darum müsse man sich beim Umbau dringend kümmern, stimmte ihm Edith Neidlinger (UFB) zu.

Die Ausschreibungen für die Umbauten müssen nun zügig auf den Weg gebracht werden, denn bei einer Fertigstellung nach dem Jahresende droht das Aus für die Fördergelder.

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