Für die meisten Eltern werden die nächsten Wochen zur Zerreißprobe: Der Nachwuchs ist zu Hause, weil Schulen und Kindergärten geschlossen sind. Und eine Betreuung ist auch noch nicht in Sicht. Wenigstens hat der Freistaat jetzt per Allgemeinverfügung geregelt, dass für Elternteile, die alleinerziehend und in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten, eine Notfallbetreuung sichergestellt werden muss.
Landkreis Augsburg