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Landkreis Augsburg
04.12.2020

Diese Corona-Regeln gelten jetzt im Landkreis Augsburg

Das Tragen von Schutzmasken an vielen öffentlichen Orten im Landkreis Augsburg ist zum Alltag geworden.
Foto: Marcus Merk

Der Inzidenz-Wert bei den Neuinfektionen ist im Landkreis Augsburg wieder auf über 200 gestiegen. Welche Corona-Regeln gelten nun?

Die Corona-Infektionen im Landkreis Augsburg nehmen wieder zu. Der Inzidenzwert bei den Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen liegt seit Donnerstag wieder über 200. Das hat Auswirkungen auf die geltenden Regeln. An folgende Maßnahmen müssen sich die Bürger laut Gesundheitsamt in nächster Zeit halten:

  • Die Bürger werden weiterhin aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Das gilt im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland sind nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke möglich.
  • Geschlossen bleiben Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind. Dazu gehören: Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Sportstätten), Wellnesseinrichtungen, Museen, Zoos und ähnliche Einrichtungen.
  • Geschlossen bleiben: Messen, Kongresse, Tagungen.
  • Geschlossen bleiben: Die Indoor-Sportstätten. Ergänzend werden auch der Betrieb und die Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel untersagt. Außerhalb von Sportstätten ist die Ausübung von Individualsportarten nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

Versammlungen bleiben wegen Corona im Kreis Augsburg untersagt

  • Veranstaltungen aller Art bleiben untersagt, ausgenommen sind Veranstaltungen in verfassungsrechtlich besonders geschützten Bereichen (zum Beispiel Gottesdienste, Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz).
  • Geschlossen bleiben: Gastronomiebetriebe sowie Bars, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen sowie der Betrieb von Kantinen.
  • Geschlossen bleiben: Klubs und Diskotheken.

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  • Geschlossen bleiben: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen (zum Beispiel Physio-, Ergo-, Logotherapie, Podologie/medizinische Fußpflege) bleiben weiter möglich.
  • Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
  • Schulen und Kindergärten bleiben offen. Weitere Informationen finden Sie unter www.landkreis-augsburg.de/corona-eltern

Diese Regeln gelten an Schulen im Landkreis Augsburg

  • An allen Schulen - mit Ausnahme der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung sowie der Abschlussklassen - ist ab Montag, 7. Dezember, ab der Jahrgangsstufe acht ein durchgehender Mindestabstand von 1,5 Metern verpflichtend. Dieser kann beispielsweise durch eine veränderte Sitzordnung oder aber durch Wechselunterricht sichergestellt werden. Die Schulleitungen werden die Eltern über die entsprechende Vorgehensweise ihrer Schule informieren.
  • Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet.

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  • Maskenpflicht an den Schulen (einschließlich Grundschule) und auf frequentierten öffentlichen Plätzen. Das gilt auch für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Ab 22 Uhr Alkoholkonsumverbot auf stark besuchten öffentlichen Plätzen.
  • Keine Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen. (AZ)

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