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Fischach-Reitenbuch
25.10.2019

Missbrauch in Reitenbuch: Zahlt jetzt die Kirche?

Wie andere Missbrauchsopfer kann Peter W. seit Kurzem auf möglicherweise sechsstellige Entschädigungszahlungen seitens der katholischen Kirche hoffen.
Foto: Friso Gentsch/dpa (Symbolfoto)

Plus Bislang erhalten Missbrauchsopfer eine eher symbolische „Anerkennung“. Die katholische Kirche überlegt jetzt, Betroffenen hohe Entschädigungen zu zahlen. Gilt dies auch für Peter W.?

Peter W. (Name geändert), über den wir vor einer Woche berichtet haben, hat die Hoffnung nicht aufgegeben. Und das nach allem, was er durchmachen musste: jahrelang vergewaltigt von einem Ruhestandsgeistlichen, geschlagen und erniedrigt von einer Ordensschwester im Josefsheim in Fischach-Reitenbuch. Peter W., 57 Jahre alt, hofft auf Hilfe der katholischen Kirche.

Diese soll ihn angemessen finanziell unterstützen und entschädigen – ganz konkret soll sie Therapiekosten übernehmen und ihm den Lohn ersetzen, der ihm in der Zeit zwischen seinem Herzinfarkt und dem eigentlichen Rentenbeginn verloren geht. Mit 44 Jahren erlitt er einen leichten Infarkt und konnte anschließend nicht mehr voll arbeiten, beantragte eine Erwerbsminderungsrente; mit 65 wolle er wieder eine vernünftige Rente beziehen, sagt er.

Bischöfe beschließen einen Kurswechsel

Wie andere Missbrauchsopfer kann Peter W. seit Kurzem auf möglicherweise sechsstellige Entschädigungszahlungen seitens der katholischen Kirche hoffen. Die deutschen Bischöfe hatten sich bei ihrer Herbst-Vollversammlung in Fulda zu einem bemerkenswerten Kurswechsel entschlossen.

Anstatt wie bisher Missbrauchsopfern auf Antrag eher symbolische „Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids“ zukommen zu lassen und zudem Therapiekosten zu übernehmen, wollen sie künftig „Schmerzensgeld für die dauernden Lebensbeeinträchtigungen“ zahlen. Dies könnte bis zu 400.000 Euro je Einzelfall sein – und sich für die Kirche angesichts Tausender Opfer insgesamt auf mehr als eine Milliarde Euro summieren.

Im Gespräch ist ein Entschädigungsfonds

Doch noch immer ist völlig offen, wann und wie genau die Bischöfe ihren Entschluss umsetzen werden. So haben sie sich bei ihrem Treffen im September weder auf Summen festgelegt noch entschieden, woher diese kommen sollen. Im Gespräch ist ein Entschädigungsfonds, in den Bistümer und auch Orden einzahlen sollen.

Nur: Wer soll und kann wie viel beitragen? Schließlich gibt es auch vergleichsweise arme Bistümer. Und: Dürfen Kirchensteuermittel verwendet werden, um Opfer von Geistlichen zu entschädigen?

Auf all das gibt es keine Antworten, zugleich allerdings die Aussage des Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz, in einigen Monaten schon könne eine „Klärung“ erzielt werden.

Angesichts der offenkundigen Zerstrittenheit der 27 Ortsbischöfe untereinander klingt das mehr als gewagt. Längst wird in Kirchenkreisen daran gezweifelt, dass tatsächlich eine schnelle Einigung erzielt werden kann. Für Missbrauchsopfer wie Peter W. wäre das verheerend.

Kein Rechtsanspruch auf die Zahlungen

Zuversichtlich stimmen Missbrauchsopfer Aussagen wie die des Münchner Erzbischofs Reinhard Kardinal Marx, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, jedenfalls nicht. Marx sagte Mitte Oktober: „Es gibt überhaupt keine Entscheidung über die Höhe“, und betonte, dass es auch keinen Rechtsanspruch auf die Zahlungen geben werde.

Dabei müsste es nun schnell gehen, schlicht, weil Opfern die Zeit davon läuft – die zur Rente wie bei Peter W., die Lebenszeit, vor allem aber die Zeit, in denen ihnen geholfen werden sollte. Matthias Katsch, Sprecher der Opfer-Initiative Eckiger Tisch, weist unermüdlich darauf hin. Im September betonte er: Hätte es eine angemessene finanzielle Unterstützung für Opfer bereits nach der Tat gegeben, hätten diese sich zeitnah Hilfe suchen können. Ihr Leben – einschließlich ihr Berufsleben – wäre anders verlaufen.

„Zentrale Koordinierungsstelle“ prüft die Anträge

Bislang können Männer und Frauen, die durch katholische Kleriker, Ordensangehörige oder Mitarbeiter im kirchlichen Dienst sexuell missbraucht wurden, auf Antrag „Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids“ in einer Höhe von in der Regel bis zu 5000 Euro erhalten. Hierzu müssen sie sich an die jeweiligen Missbrauchsbeauftragten eines Bistums oder Ordens wenden, in dessen Verantwortung der Täter zum Zeitpunkt der Tat stand, wie die Deutsche Bischofskonferenz erklärt. Eine „Zentrale Koordinierungsstelle“ prüft die Anträge. Auch die Übernahme von Kosten für Therapien muss beantragt werden.

Seit 2010 hat das Bistum Augsburg nach eigenen Angaben für 76 Opfer 574.000 Euro aufgebracht. Davon entfielen rund 71.200 Euro auf Therapiekosten. Bei der restlichen Summe handele es sich um Leistungen in Anerkennung des Leids (Stand 1. September 2019).

  • Thema Die Reihe wird mit einem weiteren Beitrag fortgesetzt: Es geht darin um die Frage, wie das Kinderheim heute mit dem Thema Missbrauch umgeht. Welche Möglichkeiten haben Kinder? An wen können sie sich wenden?

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Kommentar: Missbrauch - Ohren und Augen auf

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