Diese Unterscheidung sei jedoch sehr wichtig, so der Bürgermeister weiter. Denn nur bei einem technischen Schaden könnte vor Gericht Schadenersatz erstritten werden. Bei einem Ortstermin, bei dem unter anderem ein Vertreter der Sportbodenfirma zugegen war, sprach dieser jedoch von einer rein optischen Unebenheit. Diese sei teilweise sogar durch zu gründliche Pflege ausgelöst worden. Trotzdem würde seine Firma nun eine verlängerte Garantie von bis zu zehn Jahren auf den Boden gewähren. Gemeinderat Thomas Gaßner hingegen hält den Boden für nicht ganz ordentlich verlegt. Nun soll auf seinen Vorschlag hin ein bestellter Gutachter der Handwerkskammer seine Meinung sagen. Nach diesem Urteil wird der Gemeinderat entscheiden, ob er vor Gericht gehen will.
Ustersbach