Einen höheren Zuschuss zu den Mietkosten muss das Jobcenter nach einem Urteil des Sozialgerichts Augsburg einer Hartz-IV-Empfängerin aus Stadtbergen zahlen. Vorübergehend wird für die Berechnung der sogenannten Angemessenheitsgrenze im Landkreis Augsburg nun die Wohngeldtabelle zugrunde gelegt. Damit könnten auch weitere Betroffene Anspruch auf einen höheren Zuschuss haben.
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