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Soziales: Hartz IV: Landkreis muss Mietobergrenze neu berechnen

Soziales

Hartz IV: Landkreis muss Mietobergrenze neu berechnen

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    Hartz IV: Landkreis muss Mietobergrenze neu berechnen
    Hartz IV: Landkreis muss Mietobergrenze neu berechnen Foto: Matthias Becker (Symbol)

    Einen höheren Zuschuss zu den Mietkosten muss das Jobcenter nach einem Urteil des Sozialgerichts Augsburg einer Hartz-IV-Empfängerin aus Stadtbergen zahlen. Vorübergehend wird für die Berechnung der sogenannten Angemessenheitsgrenze im Landkreis Augsburg nun die Wohngeldtabelle zugrunde gelegt. Damit könnten auch weitere Betroffene Anspruch auf einen höheren Zuschuss haben.

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