
Es geht in Neusäß nicht um einen Zwang zur Bebauung oder zur Vermietung, das ist in einer freien Gesellschaft nicht möglich und das ist gut so.
Wo drückt die Neusässer der Schuh? Das wollte unsere Zeitung beim letzten Neusässer Stadtfest an einem Stand von den Bürgern wissen. Die Themen leer stehende Häuser und unbebaute Grundstücke im Stadtgebiet tauchten dabei gleich mehrfach auf. Ein Ehepaar berichtete, dass sie sich immer wieder bei Spaziergängen wunderten, dass Häuser nicht genutzt werden und gleichzeitig eine große Wohnungsnot herrscht. Warum ist das so?
Häuser in Neusäß werden oftmals für Verwandte freigehalten
Zum einen werden Häuser oftmals für Verwandte freigehalten, zum anderen scheuen manche Eigentümer, sich Mieter unters Dach zu holen. Dazu kommt, dass der Wert von Grundstücken von Jahr zu Jahr steigt und manche Besitzer sie daher lieber liegen lassen. Wahrscheinlich gibt es noch andere Gründe für diese Leerstände. Hier wäre es auf jeden Fall wert nachzufragen.
Der neu erstellte Leerstandskataster in Neusäß ist dafür ein gutes Instrument. Es geht nicht um einen Zwang zur Bebauung oder zur Vermietung, das ist in einer freien Gesellschaft nicht möglich und das ist gut so. Vielleicht aber würde sich in Gesprächen rausstellen, dass Eigentümer mit einer Hilfestellung oder einem Ratschlag von der Stadt bereit wären, zu bauen, bebauen zu lassen oder zu vermieten. Ein Versuch wäre es wert.
Lesen Sie dazu den Artikel: So viel Baugrund liegt in Neusäß brach
Die Diskussion ist geschlossen.
Frau Kahl sie schreiben:
"Es geht nicht um einen Zwang zur Bebauung oder zur Vermietung, das ist in einer freien Gesellschaft nicht möglich und das ist gut so."
Allerdings stimmt das nicht!
Baugesetzbuch (BauGB)§ 176: Baugebot
[...]
(2) Das Baugebot kann außerhalb der in Absatz 1 bezeichneten Gebiete, aber innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile angeordnet werden, um unbebaute oder geringfügig bebaute Grundstücke entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen oder einer baulichen Nutzung zuzuführen, insbesondere zur Schließung von Baulücken.
Es ist also möglich Baulücken zu schließen, wenn es denn gewollt ist. Wer in einer angespannten Wohnungssituation wie sie im Großraum Augsburg herrscht ein Grundstück "liegen lässt" der handelt gesamtgesellschaftlich unverantwortlich.
Wenn eine Hilfestellung oder Ratschlag der Stadt reicht - gut. Allerdings sollte bei langfristiger Verweigerung o.g. in Betracht gezogen werden. Oder um es pathetisch mit dem GG zu sagen: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."