
15-Kilometer-Regelung im Augsburger Land ab sofort aufgehoben

Die Regierung von Schwaben reagiert auf die Pannen bei der Datenübermittlung. Die Corona-Zahlen haben die 200er-Grenze nicht gerissen.
Die 15-Kilometer-Regelung im Landkreis ist ab sofort aufgehoben. Wie berichtet war der Inzidenzwert von Donnerstag auf Freitag schlagartig wieder unter die 200er-Grenze gefallen. Im Laufe des Tages stellte sich heraus: Dem hohen Donnerstagswert, der auch im Vergleich zur Entwicklung der vergangenen Tage einen Ausreißer darstellte, lagen mehrere Fehlerquellen zugrunde. Nun hat die Regierung von Schwaben reagiert.
"Da die Überschreitung des Grenzwerts aber nicht dem tatsächlichen Infektionsgeschehen, sondern dem Zusammenspiel verschiedener unglücklicher Faktoren geschuldet war, sind wir direkt mit der Regierung von Schwaben in Verbindung getreten und haben beantragt, die unumgehbaren rechtlichen Konsequenzen der Überschreitung auszusetzen", gab Landrat Martin Sailer am Sonntag in einer Pressemitteilung bekannt.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Respekt Hr. Sailer!
Zuerst den fehlerhaften Wert verursachen da unser Gesundheitsämter am Wochenende und Feiertagen ja nicht arbeiten! Also auch keine wichtige Kontaktverfolgung! Und das liegt in ihrer Verantwortung!!
Dann am Freitag die ersten Meldungen über den Fehler noch Arrogant nur von seinem Pressesprecher beantworten lassen, mit der Aussage, das man da nichts machen kann und jetzt als Held feiern lassen, nachdem der öffentliche Druck doch größer wurde also anscheinend gedacht!
Und dann noch die Regierung von Schwaben vorschieben. Sowas hätten Sie auch als Landrat selber bestimmen können mit etwas Entscheidungswillen, bzw. bevor sie das Verbot überhaupt aussprechen mal selber Nachdenken und hinterfragen woher der Wert kommt? Aber am Freitag morgen konnten sie sich ja die Schwankungen noch nicht erklären, laut einem Radiointerview.
Das zeigt schon eine ziemliche Unverfrorenheit und Unwissenheit! Und solche Leute führen uns durch die Krise!
"...hat sich die Regierung von Schwaben am heutigen Sonntagmittag dazu entschlossen, unserem Antrag stattzugeben und die 15-Kilometer-Regelung mit sofortiger Wirkung aufzuheben."
Seit wann bedarf es eines Antrags an die Regierung, um eine evident rechtswidrige Regelung aufzuheben?
"Da wir nie wirklich über der 200er-Grenze waren und die Inzidenz im Landkreis seither kontinuierlich gesunken ist,..."
Nein. Der 1. Halbsatz reicht. Die 200er Grenze wurde nie gerissen.
Daß die Inzidenz im Landkreis seither kontinuierlich gesunken ist, ist keine kumulative Voraussetzung für die Aufhebung.
maW:
Die Inzidenz war "nie wirklich" über 200 und die Werte sind vorher und "seither" weit unter dem Grenzwert.
Die Regelung war rechtswidrig
Als Experte können Sie doch sicher die Rechtsquelle nennen, die den Landrat und nicht die RegvS als zuständige Stelle benennt.
>> "Da wir nie wirklich über der 200er-Grenze waren und die Inzidenz im Landkreis seither kontinuierlich gesunken ist, hat sich die Regierung von Schwaben am heutigen Sonntagmittag dazu entschlossen, unserem Antrag stattzugeben und die 15-Kilometer-Regelung mit sofortiger Wirkung aufzuheben." <<
@Peter P.
Der Landkreis informiert immer noch auf https://www.landkreis-augsburg.de/index.php?id=2610
Corona-Info: Aktuell gilt im Landkreis Augsburg die 15-Kilometer-Regel (kann erst aufgehoben werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz sieben Tage in Folge unter 200 liegt);...
Auf der selben Seite weiter unten, dann ein update: Regierung von Schwaben gibt grünes Licht, 15-Kilometer-Regelung mit sofortiger Wirkung aufgehoben...Ich bin sehr dankbar, dass sich die Regierung unserem Anliegen so schnell und unkompliziert angenommen hat und auf diese Weise letztendlich eine Entscheidung getroffen werden konnte, die unsere Bürgerinnen und Bürger in dieser ohnehin schon so schwierigen Zeit keiner noch größeren Belastung aussetzt“, so Sailer.
Man kann sich raussuchen, was gilt.
Auch steht dort
Die vorgegebenen Regelungen können erst wieder durch die KVB aufgehoben werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis für sieben Tage in Folge unter 200 bleibt.
§ 25 der 11. BayIfSMV bestimmt
Regelungen bei einer deutlich erhöhten Sieben-Tage-Inzidenz
Besteht in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ein gegenüber dem Landesdurchschnitt deutlich erhöhter Inzidenzwert an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, so muss die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit der zuständigen Regierung unbeschadet des § 27 weitergehende Anordnungen treffen.
Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde - das Landratsamt, muß Anordnungen treffen. Das gilt auch für den umgekehrten Fall, die Aufhebung, sollte die Rechtsgrundlage für eine Anordnung sich im Nachhinein als unzutreffend erweisen. Das Einvernehmen der Regierung ist reine Formsache und keine Frage der Dankbarkeit des Landkreises.
Dazu muß man kein "Experte" sein.