Nach der Corona-Impfverordnung können Personen aufgrund unterschiedlicher Indikationen (zum Beispiel berufliche Gründe, gesundheitliche Gründe, Kontakt zu besonders gefährdeten Personengruppen) ein priorisiertes Impfangebot erhalten. Die Bürger müssen allerdings dafür mehrere Nachweise erbringen. Wer keinen Beleg für seine priorisierte Impfung vorlegen kann, wird vor Ort nicht geimpft und muss im Nachgang warten, bis die Kapazitäten erneut ein Impfangebot ermöglichen. Darauf weist das Landratsamt Augsburg hin.
Landkreis Augsburg