Kostenlose FFP2-Masken: Kommunen im Kreis wurden überrascht
Plus Seit Montag sind sie Pflicht: Nun gibt der Freistaat kostenlose FFP2-Masken für pflegende Angehörige aus. Für die Verteilung sind die Kommunen zuständig.
Nach der Verschärfung der Lockdown-Regeln gilt in ganz Bayern im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr eine FFP2-Maskenpflicht. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt pflegenden Angehörigen jeweils drei FFP2-Masken zur Verfügung. Die Verteilung der Masken wird über die Stadt-und Gemeindeverwaltungen im Landkreis koordiniert. Hauptpflegepersonen können die Masken unter Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades des Pflegebedürftigen bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung der pflegebedürftigen Person abholen.
Zudem können bedürftige Landkreisbürgerinnen und -bürger ab 15 Jahren fünf FFP2-Masken erhalten. Als bedürftig gilt man, wenn man obdachlos ist oder einen der folgenden Nachweise vorlegen kann: Einen aktuellen Bescheid oder eine aktuelle Bescheinigung des Jobcenters über die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, einen aktuellen Bescheid oder eine aktuelle Bescheinigung des Sozialhilfeträgers über die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder einen Berechtigtenausweis für die Tafel.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.