Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg Land
  3. Landkreis Augsburg: Neue Regeln ab Montag: Für wen die Schnelltests weiterhin gratis sind

Landkreis Augsburg
10.10.2021

Neue Regeln ab Montag: Für wen die Schnelltests weiterhin gratis sind

Schnelltests sind ab 11. Oktober für die meisten Bürgerinnen und Bürger nicht mehr kostenlos.
Foto: Marijan Murat, dpa

Ab Montag ändert sich die Teststrategie. Schnelltests sind dann nicht mehr kostenlos. Doch es gibt Ausnahmen. Für Familien mit Kindern gibt es eine gute Nachricht.

Ab Montag, 11. Oktober, sind Covid-Tests nicht mehr gratis. Wer sich testen lassen will, kann das nur noch unter bestimmten Voraussetzungen im Testzentrum des Landkreises in Hirblingen tun, ansonsten stehen dafür private Dienstleister wie Apotheken bereit. Die Ausnahmen sind zahlreich. Anspruch auf kostenfreie Testungen im Testzentrum haben laut Landratsamt auch in Zukunft die Bürgerinnen und Bürger, die mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Personen unter 18 Jahren (Ausweis muss vorgelegt werden). Dies gilt bis Jahresende.
  • Kontaktpersonen von bestätigten COVID-19-Fällen und für die Freitestung aus der Quarantäne. Das Gesundheitsamt meldet dann dem Testzentrum die Personen, die zu einem kostenfreien Test berechtigt sind. Die Legitimität werde vor dem Abstrich überprüft. Wer sich unrechtmäßig als Kontaktperson ausgibt, um einen kostenfreien Test zu erhalten, mache sich unter Umständen der Erschleichung von Leistungen schuldig und müsse mit einer Anzeige rechnen, so das Landratsamt. Hinzu kommen positiv auf COVID-19 getestete Personen zur Freitestung aus der Quarantäne. Als Nachweis dient die Bestätigung über das positive Testergebnis bzw. das entsprechende Schreiben aus dem Gesundheitsamt.
  • Personen mit einem positiven Schnelltest, entweder Selbsttests oder Tests durch Dritte. Der anschließende PCR-Test ist dann kostenlos.
  • Besucher und Besucherinnen und Personal in Senioren- und Behindertenheimen, die über kein einrichtungsbezogenes Testkonzept verfügen.

  • Personen, die in der Corona-Warn-App die Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten haben.
  • Schwangere (Ausweis und Mutterpass muss vorgelegt werden), bis Ende des Jahres, ab 2022 nur noch Schwangere bis zum Ende des ersten Trimesters.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen COVID-19 impfen lassen können. Dies muss mit einem ärztlichen Attest belegt werden.
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer an klinischen Impfstoffstudien gegen COVID-19 (Bescheinigung ist vorzulegen).

Kind mit Schnupfen darf nicht in die Schule

Für viel Unmut bei den Eltern hat seit Beginn des Schuljahres die Regelung gesorgt, dass Schülerinnen und Schüler mit Erkältungssymptomen - auch wenn sie nur leicht sind - erst mit einem negativen Testergebnis wieder in die Schule oder in den Kindergarten dürfen. Da aber in den Testzentren und in den Apotheken keine Tests bei jemandem vorgenommen werden, der Symptome hat, blieb den Eltern nur der Weg zum Kinder- oder Hausarzt. Doch eine Testung vor Unterrichtsbeginn um 8 Uhr war in der Praxis unmöglich und das Kind blieb mindestens einen Tag zuhause.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.