Nach der Corona-Impfverordnung können Personen aufgrund unterschiedlicher Indikationen ein priorisiertes Impfangebot erhalten, soweit sie entsprechende Nachweise erbringen können. Beispielsweise können dies berufliche oder gesundheitliche Gründe oder der enge Kontakt zu einer besonders gefährdeten Personengruppe wie Schwangeren oder pflegebedürftigen Angehörigen sein. "Solange uns die Impfstoffe nur so begrenzt zur Verfügung stehen wie bisher, ist es für uns besonders wichtig, dass wir in unseren Impfzentren gewährleisten können, dass diese Priorisierungsmöglichkeit nicht missbraucht wird", betont Landrat Martin Sailer.
Landkreis Augsburg