
Getöteter Arbeiter in Neusäß: War es Mord aus Heimtücke?

Plus Im Prozess um den getöteten Bauarbeiter in Täfertingen werden die Plädoyers gehalten. Es geht um die Frage, ob das Opfer von hinten oder von vorne attackiert wurde.
Lebenslänglich für Mord aus Heimtücke oder „nur“ sieben Jahre Gefängnis für Totschlag - in diesem Rahmen bewegen sich die Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung bezüglich des getöteten Arbeiters in einem Wohncontainer im Täfertinger Gewerbegebiet.
Nein, es sei kein Mord aus Heimtücke gewesen, wie es Staatsanwältin Martina Neuhierl in ihrem Plädoyer vor dem Augsburger Landgericht gefordert hatte. Darin waren sich die Verteidiger des angeklagten 34-jährigen Elektrikers, wie das Opfer ein polnischer Staatsbürger, einig. Denn gerade daran, wie die Anklagevertreterin den Mord begründet habe, haben Rechtsanwalt Bernd Scharinger und sein Kollege Peter Aigner Zweifel. Anders als von der Staatsanwältin angenommen, sei das 24-jährige Opfer nach einem Streit in der Nacht des 1. Februar 2019 nicht von hinten niedergeschlagen worden. Scharinger und Aigner bezogen sich in ihrem Plädoyer vor allem auf die Untersuchungen des Rechtsmediziners Professor Oliver Peschel. Der hatte in seinem Gutachten zwar keine Beweise für die Abfolge der Attacken seitens des Angeklagten vorlegen könne, aber Wahrscheinlichkeiten beschrieben.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.